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Hier hat der Gesetzgeber allgemeine Regeln, Definitionen und ähnliches "vor die Klammer" der restlichen Bücher des BGB gezogen; die Bestimmungen des AT gelten also für das gesamte BGB.



BgbAllgemeinerTeil (zuletzt geändert am 2011-03-01 12:01:30 durch RalfZosel)