A) Reihenfolge bei mehreren denkbaren Anspruchsgrundlagen
Vorliegende Ansprüche sind in der Regel in dieser Reihenfolge (Eselsbrücke: VerCiGoDiDelUng) zu prüfen:
1. Ansprüche aus Vertrag
Primär-Anspruch: Erfüllung
Sekundär-Anspruch: LeistungsStörung (Vor.: Vertretenmüssen des Schuldners)
(sonstige) SchlechtErfüllung (früher: PositiveForderungsVerletzung)
Tertiär-Anspruch
- § 255
- § 285 (§ 281 I a.F.)
2. Ansprüche aus vertragsähnlichen Beziehungen
- veranlasstes Vertrauen (§§ 122, 179 II)
3. sachenrechtliche Ansprüche
- Primär-Ansprüche
- Herausgabe (z.B. § 985 BGB)
- Unterlassung (§ 1004)
- Befriedigung (§§ 1147, 1228)
- Berichtigung (§ 894)
- Sekundär-Ansprüche
- Tertiär-Ansprüche
4. Deliktische Ansrüche
- Gefährdungshaftung
- Haftung für vermutetes, aber widerlegbares Verschulden
- Haftung für nachgewiesenes Verschulden
5. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
B) Der einzelne Anspruch
1. Anspruch entstanden?
2. Anspruch erloschen?