Eine Mahnung i.S.d. § 286 I 1 BGB ist die an den Schuldner gerichtete eindeutige und bestimmte Aufforderung, die Leistung zu erbringen.

Die Mahnung ist keine WillensErklärung, sondern eine RechtsGeschäftsÄhnlicheHandlung.

Gem. § 286 I S. 1 BGB ist eine Mahnung grundsätzlich erforderlich, um den Schuldner in Verzug zu setzen.

...

Muster

Es gibt im Internet zahlreiche (kostenpflichtige) Mustermahnungen, siehe Mahnung+Muster, z.B. hier für 1,80 Euro. Was steht da eigentlich drin? Sollen wir nicht mal versuchen, so ein Muster selber zu entwickeln?

Das Muster wird vermutlich nur ein Vorschlag sein, wie man die Zahlungsaufforderung üblicherweise höflich formuliert. Interessant ist es sicher, einmal Beispiele für Formulierungen zu sammeln, die für eine verzugsbegründende Mahnung noch ausreichen oder nicht.

Aus rechtlicher Sicht muss man nur dringend und bestimmt zur Leistung auffordern, also in etwa so:

    Das Mahnen, Herr, ist eine schwere Kunst!
    Sie werden's oft am eigenen Leib verspüren.
    Man will das Geld, doch will man auch die Gunst
    des werten Kunden nicht verlieren.

    Allein der Stand der Kasse zwingt uns doch,
    ein kurz' Gesuch bei Ihnen einzureichen:
    Sie möchten uns, wenn möglich heute noch,
    die unten aufgeführte Schuld begleichen.

Weblinks

Quelle

Verzug und Mahnung, jura-basic.de

Prüfungsschema zur Mahnung auf juralib.de


siehe auch MahnVerfahren


KategorieZivilRecht KategorieErbRecht KategorieErbRecht

Mahnung (zuletzt geändert am 2017-11-15 15:22:42 durch anonym)