Gesetz zur Reform der Zivilprozessordnung vom 27. Juli 2001 (ZPO-Reformgesetz; BGBl. I S. 1887), das im Wesentlichen am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist.
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Details
Förderung der nicht streitigen Konfliktbeilegung (siehe auch AußergerichtlicheStreitbeilegung)
ObligatorischeGüteverhandlung (§ 278 II ZPO)
siehe hierzu (?) auch § 15a EGZPO (Materialsammlungdazu von Reinhard Greger, Erlangen])
Außergerichtliche Schlichtung während des Prozesses (§ 278 V ZPO)
Links
umfangreiche Informationen zur Zivilprozessreform (Uni Erlangen)
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