Am 01.01.2002 ist die Schuldrechtsreform in Kraft getreten.
Es gibt vielfältige Informationen dazu im Internet:
Synopse, die Materialien in aufbereiteter Form , 10 Lektionen zu den wichtigsten Änderungen von Verjährungsrecht über Kaufrecht bis Arbeitsrecht mit Kontrollfragen |
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Kurzeinführung, Materialsammlung, Folgeänderungen, Literaturhinweise |
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2. Auflage, Stand: 10.04.2002 |
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Umfangreiche Informationen zur Schuldrechtsreform mit Synopsen, Artikeln und Übersichten |
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Umfangreiches PDF-Skript zum neuen Schuldrecht und anderen Änderungen in den Bereichen des Zivilrechts. Zudem schön einfache Beispielsfälle, in welchen die Struktur nicht durch Probleme verstellt wird |
Übergangsrecht
Das neue Recht gilt ab dem 1.1.2003 auch für (vor dem 1.1.2002 entstandene) Alt-DauerSchuldVerhältnisse. Das ergibt sich - wenn auch nicht auf den ersten Blick - aus Art. 229 EGBGB § 5 Allgemeine Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001. weiter zu ZivilProzessReform