1. Einleitung

Das JuraWiki startete im Jahr 2002 "einfach so" (siehe auch JuraWikiGeschichte). Es gab bereits Wikis zu allen möglichen Themen (Linux, Medizin, Bücher usw.), aber Jura halt noch nicht. Inzwischen haben sich verschiedene Einsatzgebiete für das JuraWiki herausgebildet, wobei die Entwicklung wohl nicht abgeschlossen sein dürfte.

Am 05.11.03 hatten wir diese Seite eröffnet und uns über die Ziele des JuraWiki Gedanken gemacht (s. u.).

2. Aktuell

3. Was bisher auf dieser Seite stand

3.1. Arbeitsmittel für Juristen und andere

Das JuraWiki ist primär ein Arbeitsmittel für Juristen mit der Besonderheit, dass die Nutzer dieses Arbeitsmittel selbst unmittelbar mitgestalten können.

Darüber hinaus soll es im JuraWiki auch juristische Informationen für andere Fachrichtungen (oder einfach nur juristisch Interessierte geben, siehe hierzu schon JuraFürNichtJuristen), also JuraFürApotheker, JuraFürInformatiker usw oder auch JuraFürArbeitNehmer, JuraFürAutoFahrer usw. Dort sollen dann die jeweiligen Themenkreise allgemeinverständlich abgehandelt werden. Im Gegenzug profitieren die Juristen davon, indem die Nichtjuristen "frischen Wind" reinbringen und eingreifen können, falls die Juristen einmal in tatsächlichen Fragen auf dem Holzweg sind.

3.2. Juristische Themen wikimäßig erschließen

Das JuraWiki will die juristischen Themen wikimäßig erschließen. D.h. zu jedem jurischen Thema (Gemeint ist sowas: KaufRecht, WillensErklärung) soll es eine Seite geben. Dort sollte es durchaus eine kurze Einführung geben (enzyklopädischer Ansatz). Primäres Ziel ist aber nicht ein Rechtslexikon zu erstellen (das macht ja schon Wikipedia, siehe aber auch KooperationMitWikipedia), sondern es sollen insgesamt für den Juristen nützliche Informationen gesammelt werden. So sollen insbesondere auch interessante Quellen erschlossen werden, z.B. in Form von Linklisten, Literaturhinweisen etc. Aber auch praktische Hinweise, Prüfschemata usw. sind willkommen.

Dabei ist neben Vollständigkeit auch auf Übersichtlichkeit Wert zu legen (weil: Arbeitsmittel für Juristen, s.o.).

3.3. Juristische Diskussion

Das JuraWiki dient auch der juristischen Diskussion. Die Diskussion soll idealerweise aber nur ein Übergangsstadium sein, das schließlich in schönen thematischen Seiten (s.o.) mündet.

3.4. Offen für Personen und Gruppen

Das JuraWiki will Einzelpersonen und Gruppen, die sich juristisch betätigen wollen, eine Plattform bieten. Beispiele hierfür sind die ProjektHomepages.

3.5. Offen für Experimente

Ein Anliegen des JuraWiki ist es auch, für Experimente offen zu bleiben und Leuten, die neue Formen des juristischen Informationsaustausches und dergleichen ausprobieren wollen, eine Plattform zu bieten.


Was ist das Entscheidende am JuraWiki? Wie lässt sich das knackig rüberbringen? Wikipedia schreibt die Mega-Enzyklopädie - das versteht jeder. "Juristische Themen wikimäßig erschließen" ist dagegen noch viel zu schwammig.

Ist vielleicht der Kick am JuraWiki die Offenheit? Wirklich freie juristische Inhalte! Mach mit! (Bei dieser Gelegenheit könnten wir die LizenzFragen endlich klären und die noch etwas wolkige Formulierung in den NutzungsBedingungen konkretisieren zu einer echten freien Lizenz.)


hierher verschoben von der Seite JuraWiki:

4. Kommentare und Anregungen

Frage: Wozu dient denn das JuraWiki eigentlich?

Es kommt - wie sollte es anders sein - drauf an, und zwar darauf, wie die Benutzer das JuraWiki einsetzen. Das JuraWiki ist ja nur ein Medium, dass sich halt für bestimmte Formen der Zusammenarbeit besonders gut, für andere weniger gut eignet. Wenn man sich die bisherigen Seiten betrachtet, findet man sicher zu allen der oben genannten Punkte Beispiele. Ein fest umrissenes Ziel wurde (bislang) nicht definiert. Solange es irgendwie mit Jura zu tun hat, kann eigentlich jeder versuchen, seine Ideen zu verwirklichen oder anderen dabei helfen. Sei es nun, dass man bisher in der juristischen Diskussion zu kurz gekommene Phänomene beleuchtet wie das SilvesterRecht, oder dass man das JuraWiki studienbegleitend einsetzt wie dies die ErstSemesterSb tun. Schön sind auch Linklisten wie z.B. die GesetzeImInternet, die gegenüber lokal gespeicherten Bookmarks den Vorteil haben, dass sie von Zeit zu Zeit wie von Geisterhand aktualisiert und erweitert werden. Das JuraWiki kann also verschiedenen Zwecken dienen, ohne dass diese sich - wenn man es richtig macht - in die Quere kommen. Was das JuraWiki dem einzelnen "bringt", wird übrigens schon auf der Seite WikiNutzen beleuchtet.

JuraWikiZiel (zuletzt geändert am 2008-11-19 06:30:39 durch RalfZosel)