Inhaltsverzeichnis
Formale Probleme
Die Sprache
»Im übrigen gibt es bei Fachsprachen nicht nur das Problem der Unverständlichkeit. Im Recht sind es noch zwei andere, nämlich das der Ungenauigkeit und der Ideologie. So daß wir uns also mit dreien herumschlagen müssen. Erstens: Die Sprache der Juristen ist ungenau. Zweitens: Sie ist unverständlich. Drittens: Sie ist ideologisch.«
Uwe Wesel, in »Fast alles, was Recht ist«, 3492239609
Die Logik
Juristen wissen durchaus, was Logik ist. Sehr viele Formulierungen im Gesetz benutzen die Implikation: »Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.« (§ 840 BGB) Auch mehrere Verneinungen sind für die Leute, die das Gesetz entworfen und geschrieben haben, kein Problem gewesen: [164] II. Ob das die Leser dieser Sätze auch verstehen, war wohl egal.
Probleme können für Informatiker leicht dadurch entstehen, dass Gesetzestexte unvollständig formuliert sind, ein wenn manchmal das gleiche heißt wie genau dann, wenn und dass es im Wortlaut keine Unterscheidung zwischen einem einfachen oder und einem exklusiven oder gibt.
Normalerweise ist das letzte Wort des vorletzten Punktes einer Aufzählung ein und oder oder. Daran erkennt man, ob man alle Punkte zu prüfen hat oder ein einziger ausreicht. Leider gibt es auch Aufzählungen, in denen dieses Wort weggelassen wurde. Dann ist Kreativität gefragt. [Update: Ich glaube, man muß dann einfach jeden Aufzählungspunkt zusammen mit dem Satzanfang darüber lesen. Dann sollte es (intuitiv) klar sein, ob ein und oder oder gemeint ist.]
Solange es um die Beziehungen der Rechtsvorschriften geht, ist das Schreiben eines Gutachtens (siehe GutachtenStil) trivial.
Algorithmus P (Prüfung)
AnspruchsGrundlage AGL heraussuchen.
- Sachverhalt unter der AGL subsumieren.
Alle Voraussetzungen von AGL mit Algorithmus P prüfen.
- Alle Rechtsfolgen von AGL im Gedächtnis behalten.
Zu Punkt 2: Ich habe gerade gelernt, daß subsumieren ein einseitiger Vorgang ist. Das heißt, es wird nur überprüft, ob die Struktur des Sachverhalts zu der der Anspruchsgrundlage paßt. Dabei wird der Sachverhalt nicht verändert. -- In der Praxis wird es häufiger anzutreffen sein, daß der Sachverhalt und die gewünschte AGL unifiziert werden, das heißt beide werden solange verändert, bis sie zusammenpassen.
Schwierig wird es beim Prüfen einer Vorschrift, die nicht aus einer Definition oder einer weiteren Rechtsvorschrift ableitbar ist. Da fängt nämlich das wilde Herumargumentieren in der realen Welt an. Für diese Welt haben die Juristen noch kein eindeutiges Kalkül entwickelt, und so entstehen die vielfältigen Meinungen unter Juristen.
Die guten Seiten
Trotz all diesen Kritikpunkten ist Jura ein cooles Fach, da man hier etliche Begriffe lernt, um Dinge zu unterscheiden, die man eigentlich nie unterscheiden wollte. Juristen haben schon ganz viele Theorien entwickelt, da sie jeden einigermaßen brauchbaren Gedanken einfach »Theorie« nennen (siehe dort).
Hilfen von Informatikern (für Informatiker?)
Ich habe noch kein Programm gesehen, das nach Eingabe eines Sachverhaltes eine optimale Klausur im Gutachtenstil auswirft. Ein unterstützendes Programm, mit dem man sich die Grundstruktur »berechnen« lassen kann, sollte aber recht einfach möglich sein.