Außergerichtliche Streitbeilegung (USA: „Alternative Dispute Resolution“, ADR) ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Verfahren und Tätigkeiten, die zu einer außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes führen. Die verschiedenen Verfahrensarten lassen sich nach folgenden Kriterien unterteilen:

Damit ergibt sich folgde Einteilung:



siehe auch außergerichtlicher Vergleich

siehe auch ZivilProzessReform

Seit Januar 2001 beteiligt sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) an dem EU-Projekt OnlineConfidence (frei übersetzt: Online-Schlichtung). (mehr bei Handakte WebLAWg) oder hier: http://www.centrale-fuer-mediation.de/texte/3354.html

Siehe auch "Außergerichtliche Streitbeilegung im Finanzgeschäft" bei FIN-NET, zu finden unter http://www.eizniedersachsen.de/cgi-bin/frameset-eiz.pl?page=bibliothek/dc-iv001.htm&title=EIZ%20Niedersachsen

Ein lesenswertes Weblog rundum das Thema außergerichtliche Konfliktbeilegung bietet das ADR-Blog von Rechtsanwalt und Mediator Marcus Brinkmann.

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/ws0203/zpo-13.htm


KategorieMediation

AußergerichtlicheStreitbeilegung (zuletzt geändert am 2010-10-13 10:23:44 durch anonym)