Das ist die ProjektHomepage der ZweitSemester an der Uni Saarbrücken im SS 2005. Hier sollen also die Sachen hin, die nicht unbedingt für alle ZweitSemester (bundesweit) von Interesse sind, sondern eher speziell die Studenten in Saarbrücken betreffen.
Eine Liste aller Seiten, die für die ZweitSemesterSb von besonderem Interesse sind, gibt es unter der KategorieZweitSemesterSb
ToDo: Seite überarbeiten für die neuen ZweitSemester (alles alte wegwerfen ist kontraproduktiv, da man vieles wiederverwerten kann und man so nicht alles jedes Jahr neu fragen / raussuchen muss)
Inhalt:
Stundenplan (ohne AG's)
Beginn der Vorlesungszeit: ?
Ende der Vorlesungszeit: ?
Vorlesung |
Dozent |
Gebäude / Raum |
Vorlesungsnummer |
LP / CP |
Wann? |
Stand: ...
Klausuren
SS 07
Eine Besprechung der Klausuren kann unter /KlausurNachbesprechung geführt werden.
Folgende Klausurergebnisse (inkl. Durchfallquoten) hängen bisher aus:
==>
%
aktuelle Fragen
Was mache ich, wenn meine Martikelnummer nicht auf den Listen steht?
Vermutlich wirst du im Moment aus irgendeinem Grund nicht als ein Student geführt, der mit dem Abschluß "Staatsexamen" studiert. Hier kann ein Versehen vom Prüfungsamt / Dekanat vorliegen. Einfach beim Dekanat vorbei gehen und wieder in die Liste eintragen lassen. Deine nicht aufgelisteten Ergebnisse erfragst Du direkt beim entsprechenden Lehrstuhl.
Ich habe meine Klausur zwar auf dem Deckblatt, nicht aber am Ende unterschrieben
Ich würde sagen, es kommt drauf an. Also im letzten Semester bin ich auch nicht mehr sicher ob ich überall meine Unterschrift drunter hatte.
- Also ich weiß auf jeden Fall von jemand, dass er am Schluss überhaupt nicht unterschrieben hat in den meisten Klausuren letztes Semester und es ist nichts passiert.
Ich würde also noch nichts als verloren betrachten.
Ich habe letztes Semester nirgends eine unterschrift gesetzt außer auf dem deckblatt und habe die punkte in allen klausuren bekommen. bis eben wusste ich nichtmal dass man das machen soll, also keine panik.
Schlüssel- und Zusatzqualifikationen
Bis zum Examen muss jeder eine Veranstaltung wie zum Beispiel "Einführung in das französische Privat- bzw. öffentliche Recht", "English Legal Terminologie" und ein Rhetorikkurs besuchen.
Ob es sinnvoll ist, bereits jetzt einen der Sprach- oder Rhetorikkurse zu besuchen, lässt sich drüber reden. Wenn die Vorlesungen beginnen, trägt man sich in eine Liste ein und ist dann dazu angemeldet. Es besteht hier in der Regel auch Anwesenheitspflicht. Mit ein wenig Energie und Arbeit sind sie aber durchaus zu schaffen.
Siehe beispielsweise auch: RhetorikFürJuristen
Tutorien und AGs
Folgende Anmeldungen sind online freigeschaltet
==> AG:
Neben der AG im Bürgerlichen Vermögensrecht und Staatsrecht werden im zweiten Semester auch Tutorien von den Lehrstühlen angeboten. Diese freiwilligen Zusatzveranstaltungen sind grundsätzlich sehr zu empfehlen, da hier der Stoff aus den Vorlesungen noch einmal in kleinen Gruppen intensiv nachbereitet werden kann. Eine Anmeldung ist meistens über das Internet möglich (Link siehe oben). Im Gegensatz zu den AGs werden aber oft nicht für alle Studenten Plätze in den Tutorien angeboten, wer also Interesse hat, sollte sich möglichst rechtzeitig anmelden.
Die Anmeldung für die AGs und die Tutorien wird meistens in den letzten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit freigeschaltet. Bei den AGs im Bürgerlichen Vermögensrecht ist man zunächst bei der gleichen AG-Leiterin angemeldet wie im ersten Semester. Man muss seinen Platz dort dann bestätigen. Wer das nicht macht, wird automatisch aus der Liste gestrichen. Erst danach kann man sich in eine neue AG anmelden.
Folgende Tutorien wurden von den früheren Semestern empfohlen:
Zivilrecht - Phil Ehring
Strafrecht - Frau Nitschmann
Verwaltungsrecht - Frau Rippberger
Anmeldung zur Strafrechtsübung
Grundsätzlich wird die große Übung im Strafrecht für das 4. Semester angesetzt, viele machen sie aber schon im dritten Semester. Da es aber auch einzelne gibt, die sich bereits im zweiten Semester anmelden möchten, hier einige Hinweise dazu.
Bei der Anmeldung gibt es die Option "Teilnahme zur Übung" und "Teilnahme zum Scheinerwerb". Mit der ersten Option kann man an der Übung teilnehmen, ohne das man hinterher den Schein bekommt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man das Lösen von Fällen (auch bei Examenskandidaten) nochmal üben möchte und um Klausurpraxis zu erhalten. Manchmal werden diese Klausuren erst korrigiert, wenn die eigentlichen Scheinklausuren korrigiert wurden und noch Kapazitäten frei sind. Es wird sich zwar bemüht, alle Klausuren zu korrigieren, aber manchmal lassen das die geringen Kapazitäten nicht zu.
Ob man sich schon im dritten oder gar im zweiten Semester zur Übung anmeldet kommt darauf an, inwieweit man sich selber in der Lage fühlt, sich mit dem Stoff auseinanderzusetzen und eventuelle Kollisionen mit anderen Veranstaltungen zu vertragen. Es ist sicher nicht verkehrt, sich zum Scheinerwerb anzumelden, da im Falle des Nichtbestehens der Übung (keine der 3 Klausuren oder 2 Hausarbeiten bestanden), diese beliebig oft wiederholt werden kann. Das hat dann natürlich den Vorteil, dass man sich nach hinten etwas Luft verschaffen kann.
Man muss zum Erhalten des Scheins eine der Hausarbeiten und eine der Klausuren bestehen. Eine Übersicht über alle Übungen findet ihr hier.
Meinungen
Komme jetzt ins 4. Semester, hab' im 3. Semster die Übung gemacht und kann nur sagen: Für das 2. Semester nicht zu empfehlen!
- Dem kann ich nur zustimmen. (BF)
- Hat jemand die Klausur mitgeschrieben?
Wenn jemand die Hausarbeit im StR mitschreiben will, kann er ja mal auf die Seite vom 4. Semester schauen, die haben dort eine Extra-Seite dafür angelegt...
Hausarbeit
siehe auch: HausArbeit
Nachklausuren
Wenn man eine Klausur im ersten oder zweiten Semester nicht bestanden hat (<= 3 Punkte), unter 50 und über 40 Leistungspunkten ist am Ende des zweiten Semesters, kann man sich in diesen Fächern zu den Nachklausuren anmelden. In der Regel genügt es, wenn man einfach zum Klausurtermin erscheint. Die Ergebnisse werden dann anfang Oktober ausgehangen.
Wer wegen Krankheit an einer Klausur nicht teilnehmen konnte, muss ein Attest vom Amtsarzt vorlegen (das kann zwischen 30 und 40 Eur kosten) und kann dann auch diese Klausuren nachschreiben. Nach allgemeiner Erfahrung sind die Klausurfälle aber etwas schwerer einzustufen als die eigentlichen Klausuren. Auch kann man sich nicht bei jedem Prof. darauf verlassen, dass in einer Nachklausur zu bsp. Strafrecht 1 auch wirklich nur Stoff aus dem ersten Semester verlangt wird.
Bleibt man auch nach den Nachklausuren unter 50 Leistungspunkten, oder hatte man weniger als 40, so bleibt einem nichts anderes übrig als beide Semester zu wiederholen was einen nicht unerheblichen Zeitverlust darstellt.