Ein Einsatzgebiet für Mediation sind Streitigkeiten in der Wirtschaft. Hier ein detaillierter Überblick vom BMWA.

Für Parteien im Wirtschaftsleben ist die Gestaltung zukünftiger Beziehungen oft wichtiger als die juristische Aufarbeitung von Geschehenem1.

Interessante Form der AußergerichtlicheStreitbeilegung in Neuseeland: http://de.news.yahoo.com/030310/71/3c1rc.html :)

Gerade in Wirtschaftsstreitigkeiten ist in der ersten Phase (Abschluss des Verhandlungsvertrages) aber auch die Klarstellung bedeutsam, dass die teilnehmenden Vertreter ohne Rücksprache mit weiteren Unternehmensorganen entscheidungsbefugt sind. Anderenfalls droht die Mediation, die auf der persönlichen Kommunikation der Parteien gründet, letztlich trotz eines mühsam ausgehandelten Kompromisses am Widerspruch einer dritten Person zu scheitern2.

Literatur

Links

Es gibt ein paar Vereine, die sich die Wirtschaftsmediation auf die Fahnen schreiben:


KategorieMediation

  1. Risse NJW 2000, 1614 mit Hinweis auf Ponschab/Schweizer, Kooperation statt Konfrontation, 1997, S. 72, unter Zitierung von Seneca: „Mich interessiert nicht, woher die Dinge kommen, sondern wohin sie gehen!“ (1)

  2. Risse NJW 2000, 1614, 1614 unter Berufung auf Kovach, Mediation, 1994, S. 84. (2)

WirtschaftsMediation (zuletzt geändert am 2010-10-13 10:10:28 durch anonym)