WikiKlausurBvr/VorGehen
Hier geht es darum, wie man zweckmäßigerweise an die WikiKlausurBvr herangehen kann. Alle - insbesondere die ErstSemesterSb - sind herzlich eingeladen, die Empfehlungen hier zu verbessern, weiterzumachen und und wenn es Fragen gibt, diese einfach zu stellen.
Der Sachverhalt
Es hat sich bewährt, noch vor der Lektüre des Sachverhaltes (siehe WikiKlausurBvr/SachVerhalt) zuerst die Fallfrage(n) zu lesen. Dann weiß man nämlich schon beim ersten Lesen des Sachverhaltes, in welche Richtung die Klausur geht und lässt sich nicht auf falsche Fährten locken.
- Hier verlangt ...
Schon beim ersten Lesen des Sachverhaltes kann man die handelnden Personen kennzeichnen, um sich später besser orientieren zu können, und wichtig erscheinende Begriffe unterstreichen (Bsp.: "für ihn verkaufen", "Vollmacht", "er könne ein Angebot machen", "vergisst", "weiter zu E schicken", "verlange", "mit dem Handeln des F einverstanden", "verlangt Kaufpreis", "verlangt Lieferung des Computers", "lehnt ab", "fechte an".
Außerdem sollte man ein Bildchen malen, in diesem Fall also ...
Auch einen vermeintlich einfachen Sachverhalt sollte man sehr sorgfältig studieren, um nichts zu übersehen und sich keine falsche Vorstellung zu machen. Man kann sich das Geschehen bildlich vorstellen und sich in die Lage der handelnden Personen versetzen, um deren Interessen zu verstehen. Wie würde ich in der Lage des ... reagieren?
Ansprüche und Anspruchsgrundlagen
Wer will was von wem und woraus? Hier geht es ...
Exkurs: Wenn die Anspruchsgrundlage nicht offensichtlich ist, sollte man immer das "SystemDerAnsprüche" (siehe z.B. Medicus, Bürgerliches Recht), das man auswenig lernen muss, durchgehen: Vertragliche Ansprüche, quasivertragliche Ansprüche, dingliche Ansprüche ...).
Sind die in Fage kommenden Anspruchsgrundlagen klar, kann man wieder schematisch vorgehen:
- Anspruch entstanden?
- Anspruch untergegangen?
- Anspruch durchsetzbar?
Hier kommen also die versprochenen Stichworte, die in einer Gliederung/ im Gutachten auftauchen müssen:
Der Fall beschäftigt sich mit Problemen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts bei gegenseitigen Verträgen und hierbei insbesondere mit den Auswirkungen des Annahmeverzuges auf die primären und sekundären Leistungspflichten.
K gegen V: Schadensersatzanspruch in Höhe von 500 Euro?
- Vertragliche Ansprüche
- Vertretenmüssen?
Annahme- /Gläubigerverzug <=> Schuldnerverzug
- vorübergehende Annahmeverhinderung § 299?
- Deliktische Schadenersatzansprüche?
V gegen K: Kaufpreis?
- auch bei Unmöglichkeit?
V gegen K: Ersatz der Aufwendungen?
- "Dunstkreisregel"!
- Schadensersatzanspruch aus Schuldnerverzug?
zum weiteren Vorgehen schlage ich vor, daß wir jetzt gemeinsam versuchen, eine Gliederung auf der nächsten Seite zu erstellen. Dort können wir bei Bedarf auch diskutieren. WikiKlausurBvr/Gliederung
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