Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Die zum VertragsSchluss erforderlichen WillensErklärungen (Angebot und Annahme) können auch per Internet abgegeben werden.

Interessant ist das Urteil des OLG Köln vom 06.09.2002, 19 U 16/02 (JurPC Web-Dok. 364/2002) zu Beweisfragen bei Vertragsschluss in der Internet-Auktion. Die Revisionsentscheidung durch den BGH steht noch aus. (Oder?)


KategorieZivilRecht

VertragsSchlussPerInternet (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:58:38 durch anonym)