Definition
§ 14 (1) BGB: Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Zu beachten
Wie beim Verbraucher hängt die Unternehmereigenschaft vom einzelnen RechtsGeschäft ab. Beispiel: Ein Kfz-Händler kauft sich zum privaten Gebrauch einen neuen Wagen. Hier handelt der Händler nicht als Händler, sondern nur als Mensch, der einen Wagen kauft.