Bei Gefälligkeiten stellt sich die Frage, ob der altruistisch handelnde sich rechtlich binden wollte (RechtsBindungsWille als Element der WillensErklärung). Ist dies der Fall, so kommt ein GefälligkeitsVertrag in Frage. Andernfalls kommt kein Vertrag zustande, sondern
eine GefälligkeitDesAlltags oder
(letzteres ist ein SchuldVerhältnis)
Prüfungsschema zu Gefälligkeitsverhältnissen
Gefälligkeit und Gefälligkeitsverträge, Rechtsportal jura-basic.de