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Definition

Das Familienrecht ist eine Kategorie des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen, wie etwa der Unterhalt gehören hierzu. Rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft gehören als außerhalb der Verwandtschaft stehende Vertretungsinstitutionen ebenfalls zu diesem Rechtsgebiet. Von den Rechtsanwaltskammern wird Anwälten nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen.

Gesetzliche Grundlagen

Geregelt im 4. Buch des BGB.

Themengebiete

siehe auch OnlineScheidung

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Zeitschriften


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FamilienRecht (zuletzt geändert am 2017-06-07 18:24:24 durch Pilath)