Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den die Eltern gegenüber ihren Kindern leisten.
Die Verpflichtung der Eltern zum Kindesunterhalt ist Ausdruck der familiären Solidarität. Der Kindesunterhalt ist ein Unterfall des Verwandtenunterhalts, der in den §§ 1601 ff BGB geregelt ist. Er ist nur ansatzweise gesetzlich geregelt. So wurden von der Rechtsprechung Leitlinien entwickelt, die sich heute in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wiederfinden, an der die Senate von verschiedenen Oberlandesgerichten sowie das Bundesfamilienministerium mitwirken. Die Düsseldorfer Tabelle setzt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen in Relation zum Alter des Kindes und zur Anzahl der sonstigen Unterhaltsberechtigten. So kann man den Unterhalt für das Kind aus den Spalten und Zeilen der Tabelle entnehmen. Die Düsseldorfer Tabelle wird jeweils an die Einkommensentwicklung angepasst, so dass es in den vergangenen Jahren immer sich ändernde Zahlen zur Höhe des Kindesunterhalts gab.
Die Düsseldorfer Tabelle findet man auf der Internetseite des OLG Düsseldorfs: hier. Zur Gegenüberstellung: Düsseldorfer Tablle 2008, 2009 und 2010