Stückschuld
Im Zusammenhang mit § 243 BGB
- Eine Stückschuld/ Speziesschuld liegt vor, wenn die geschuldete Sache nach individuellen Merkmalen (Sondermerkmalen) konkret bestimmt ist.
Gegenteil: DefinitionGattungsschuld
Weblinks
Infos zur Stückschuld auf jura-basic.de
Als HörDefinition vorhanden
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