Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Gattungsschuld

Im Sinne des § 243 BGB

Eine Gattung bilden alle Gegenstände, die durch gemeinschaftliche Merkmale gekennzeichnet sind (z.B. Bestellnummer) und sich dadurch von Gegenständen anderer Art abheben (vgl. Palandt-Heinrichs, § 243 Rn. 2).

Ein typischer Fall einer Gattungsschuld ist die Bestellung per Katalog unter Angabe einer Bestellnummer. In diesem Fall steht bei Vertragsschluss lediglich die Gattung fest, aus der die bestellte Sache geliefert werden soll.

Weblinks

Infos zum Gattungsschuld auf jura-basic.de


Als HörDefinition vorhanden


Diese Seite ist als JuristischeDefinition Teil des JuristischeBegriffe-Projektes.


KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieZivilRecht KategorieSchuldRecht

DefinitionGattungsschuld (zuletzt geändert am 2013-01-09 08:55:10 durch anonym)