Inhaltsverzeichnis
= Was ist das hier ? : Die vereinigung lilafarbener homosexueller einhörner, die sich auf dieser partnerbörse treffen um über ihren alltag in den kolumbianischen supermärkten auszutauschen. inhalt diser konvesationen ist beispielsweise wer gerade die beliebteste cracknutte ist. Diese Seite ist Teil des (auch unter http://www.JuristischeBegriffe.de beworbenen) JuristischeBegriffe-Projektes und dient der Koordination von im JuraWiki unternommenen Bestrebungen, für das juristische Lernen essentielle JuristischeDefinitionen sowohl auf einzeln verlinkbaren Wiki-Seiten als auch - für die mobile Examensvorbereitung - in Form von downloadbaren MP3-Dateien (sog. HörDefinition) zusammenzutragen.
Entsprechend werden in einem parallel bestehenden Projektteil JuristenLatein-Vokabeln (samt entsprechender HörLatein-MP3-Dateien) gesammelt.
Zu Entstehung und Zielen des Projektes finden sich weitere Informationen unter JuristischeBegriffe.
1. Aufbau und Bestandteile des Projektes
KategorieJuristischeBegriffe (listet alle zu diesem Projekt gehörenden Wiki-Seiten auf)
JuristischeBegriffe (Einstiegsseite zum Projekt)
KategorieJuristischeDefinition (listet alle zum entsprechenden Projektteil gehörenden Wiki-Seiten auf)
JuristischeDefinition (zum entsprechenden Projektteil gehörige Einstiegsseite samt Index der aktuellen Sammlung)
KategorieHörDefinition (listet u.a. alle Wiki-Seiten mit Definitionen auf, zu denen HörDefinition-MP3-Dateien existieren)
KategorieJuristenLatein (listet alle zum entsprechenden Projektteil gehörenden Wiki-Seiten auf)
JuristenLatein (zum entsprechenden Projektteil gehörige Einstiegsseite samt Index der aktuellen Sammlung)
KategorieHörLatein (listet u.a. alle Wiki-Seiten mit Latein-Vokabeln auf, zu denen HörLatein-MP3-Dateien existieren)
2. Verwendung als Stoffsammlung, MP3-Verzeichnis und Lern-Index für essentielle juristische Fachtermini
Keineswegs soll mit diesem Projekt ein Nachschlagewerk für sämtliche juristischen Begrifflichkeiten geschaffen werden, sondern der Fokus gerade auf den für Ausbildung, Klausur und Prüfung besonders wichtigen Begriffen bleiben. Zur Befüllung der Definitonen-Sammlung mit weiteren in diesem Sinne essentiellen Begriffen bieten sich gewisse Anleihen bei so umfangreichen Projekten wie lexeakt.de oder juradef aber sicherlich an. Die unter JuristenLatein begonnene Sammlung könnte insbesondere mit der in dieser Hinsicht schon sehr gelungenen Auswahl von Dr. Christian Lucas (Juratexte) abgeglichen werden.
3. Ausbau und Pflege der Definitionen-Sammlung
Jeder JuraWiki-Benutzer ist herzlich eingeladen, den bisherigen Bestand kritisch unter die Lupe zu nehmen, sinnvolle Querverweise zu ergänzen, Verschmelzungen mit schon bestehenden JuraWiki-Inhalten durch Inhaltsverlagerungen aus oder Umbenennungen von entsprechenden Seiten in dieses Projekt selbst vorzunehmen und/ oder seine etwa für die eigene Examensvorbereitung bereits zusammengetragenen Definitionen und Latein-Vokabeln zum Projekt beizusteuern (ToDo/ MitArbeiterGesucht).
Bevor Ihr jedoch einen neuen Erklärungstext erstellt, solltet Ihr natürlich in den nachfolgenden Listen genau überprüfen, ob nicht bereits eine passende Definitionsseite zu Euerem Thema existiert. Sofern dies nicht der Fall ist, könnt Ihr den neu zu definierenden Begriff (mehrere Wörter natürlich wikigemäß groß schreiben und zusammenziehen - außerdem auch nicht vergessen, der Einheitlichkeit und der Funktionalität wegen das Wort "Definition" voranzustellen!) auf einer neuen JuraWikiSeite anlegen.
Soweit für Eueren Begriff eine Einordnung unter verschiedenen Rechtsgebieten in Betracht kommt (z.B. kann Vorsatz ja bekanntlich nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Zivilrecht eine Rolle spielen), nehmt bitte auch diese Mehrfacheingruppierung durch Notieren der entsprechenden unten genannten standardisierten Rechtsgebietskategorien vor. Denn etwa unterschiedliche Bedeutungen sollten sinnvollerweise gerade erst auf der entsprechenden Definitionsseite selbst deutlich gemacht werden - so wird der Benutzer, der sich für eine entsprechende Definition interessiert, auch stets für die jeweils abweichende(n) Bedeutung(en) sensibilisiert, was das für die Juristerei so wichtige vernetzte Denken befördert!
Nachdem Ihr den neuen SeitenNamen auf irgendeiner bereits bestehenden JuraWikiSeite notiert und die veränderte Seite abgespeichert (oder deren Vorschau aufgerufen) habt, könnt Ihr durch Anklicken des hierdurch erzeugten Links eine neue Definitionsseite anlegen. Beim Erstellen des Definitionstextes wird Euch die JuristischeDefinitionVorlage behilflich sein, welche Ihr auf entsprechende Nachfrage des Systems verwenden könnt. Bitte denkt auch - wie sich das für ordentliche Juristen gehört - daran, bei solchen Begriffserklärungen, deren Forumlierung sich nicht gerade in jedem Standardlehrbuch wiederfindet (und somit auch nicht als Allgemeingut gelten kann), die Quelle mit anzugeben! Falls Ihr mit dem Bearbeiten von JuraWiki-Seiten noch nicht so viel Erfahrung habt, bringt Euch die Seite HilfeZumEditieren sicher ganz schnell weiter!
Aber auch allgemeine Vorschläge und Hinweise zur künftigen Weiterentwicklung des Projektes sind sehr willkommen! Für Fragen und Vorschläge wendet Euch bitte an EnricoKrüger.
4. Definitionslisten
Auf den nachfolgenden Seiten finden sich (mit Hilfe des Makros "FullSearch" automatisch generierte) Listen, die den jeweils aktuellen Definitionen-Bestand nach verschiedenen Rechtsgebiets-Kategorien zusammenstellen. Für einen noch komfortableren Umgang mit den Definitionen siehe unter http://www.JuristischeBegriffe.de. Die hier wie dort bereitgestellten Funktionen setzen aber zwingend voraus, dass auch auf den Definitionsseiten selbst entsprechend einheitliche Rechtsgebiets-Kategorien notiert werden. Die Namen dieser standardisierten Kategorien entsprechen den Namen der nachfolgend aufgeführten (Unter-)Seiten zzgl. des vorangestellten Kürzels "Kategorie". Deshalb sind auch unbedingt nur noch diese zu verwenden (was aber selbstverständlich nicht grundsätzlich ausschließt, dass bei Bedarf auch noch weitere Rechtsgebietskategorien standardisiert bzw. bereits bestehende notfalls auch geändert werden könnten - Vorschläge bitte an EnricoKrüger)! Ausdrücklich als "vormalig" bezeichnete Kategorien bitte nicht mehr verwenden! Diese werden nach Abschluss der Umstellungen auf die entsprechenden neuen Kategorien gelöscht.
- Zivilrecht: BGB, Besonderer Teil
- Zivilrecht: Nebengebiete
- Öffentliches Recht: Staatsrecht
- Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht
- Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht
- Öffentliches Recht: Besonderes Verwaltungsrecht
5. Andere Seiten, die sich mit jur. Definitionen beschäftigen
http://www.jura-definitionen.de - kostenlose Jura Definitionen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht von niederle media
http://www.niederle-media.de/Kostenlos-Jura-MP3-Skripte-Klausuren-Podcast-Mindmaps - Definitionen Strafrecht als Jura MP3 von niederle media
http://www.niederle-media.de/Kostenlos-Jura-MP3-Skripte-Klausuren-Podcast-Mindmaps - Definitionen Zivilrecht als Jura MP3 von niederle media
http://www.repetico.de/jura-definitionen - 1891 Definitionen für alle 3 Rechtsgebiete im digitalen Lernkartenformat mit Wiederholsystem und Suchfunktion
https://itunes.apple.com/de/app/jura-definitionen-app-von/id834258979?mt=8 - Jura Definitionen App für das iPhone, iPad und iPad mini von Alpmann Schmidt
http://www.definitionen-jura.de - Definitionen von Alpmann Schmidt
http://www.juradefinitionen.de/ - Definitionen effizient lernen.
http://www.iurastudent.de - Kostenlose Definitionsverzeichnisse zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht inklusive Quellenangaben. Registrierte Nutzer haben zusätzlich die Möglichkeit, sämtliche Definitionen über ein digitales Karteikartensystem kostenlos zu lernen.
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