Das Projekt “JuraWiki” wurde archiviert. Es ist weiterhin online, jedoch nicht mehr aktiv. Man kann also keine Seiten mehr bearbeiten und sich nicht mehr einloggen (außer man ist Mitglied der TrustedEditorGroup) oder sich neu registrieren. Alle Informationen, die Sie hier finden, sind also potenziell veraltet.

Beteiligung an einer Schlägerei

Im Sinne von § 231 StGB


Als HörDefinition vorhanden


Diese Seite ist als JuristischeDefinition Teil des JuristischeBegriffe-Projektes.


KategorieJuristischeBegriffe KategorieJuristischeDefinition KategorieAudioWerkstatt KategorieHörDefinition KategorieStrafRecht

DefinitionBeteiligungAnEinerSchlägerei (zuletzt geändert am 2015-04-26 19:16:46 durch anonym)