Unter der URL http://recht.jurbib.de/rechtslinks.php bietet jurmatiX einen (kostenlosen) Service an, mit dem sich Normen in Texten verlinken lassen. Das Ausgabeformat lässt sich wählen: HTML oder Wiki-Markup, als Linkziele stehen zur Auswahl das BMJ oder die NRW Rechtsbibliothek.
Beispiel:
- Die Richtervorlage stellt die Frage, ob die Festsetzung und die Vollstreckung einer Jugendstrafe durch § 17 Abs. 2 JGG gedeckt sind.
- ergibt
Die Richtervorlage stellt die Frage, ob die Festsetzung und die Vollstreckung einer Jugendstrafe durch § 17 Abs. 2 JGG gedeckt sind.
Einen ähnlichen Ansatz verfolgt x-legem.
siehe auch jurmatiXLexFeeds