SozialRecht
ist das Recht der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, soziale Förderung, soziale Versorgung, Sozialhilfe). Zuständig für sozialrechtliche Streitigkeiten ist meistens das SozialGericht nach Maßgabe des SozialGerichtsGesetzes.
Eines der wichtigsten Teilgebiete ist die RentenVersicherung.
Sehr umstritten war zum Beispiel bis zu der Entscheidung des [http://www.bundessozialgericht.de Bundessozialgerichts] vom [http://www.sokolowski.org/informationen_urteile_sozialrecht_bsgb4ra3_05r.html 13.12.2005] die IntelligenzRente, aufgrund derer einem Teil der Akademiker, die bei einem volkseigenen Betrieb der ehemaligen DDR beschäftigt waren, ein zusätzlicher Rentenanspruch gewährt wird.
Übrigens: ein kleiner Sturm im Wasserglas tobt zu Zeit um das SterbeGeld.