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SozialRecht

ist das Recht der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, soziale Förderung, soziale Versorgung, Sozialhilfe). Zuständig für sozialrechtliche Streitigkeiten ist meistens das SozialGericht nach Maßgabe des SozialGerichtsGesetzes.

Eines der wichtigsten Teilgebiete ist die RentenVersicherung.

Sehr umstritten war zum Beispiel bis zu der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.12.2005 die IntelligenzRente, aufgrund derer einem Teil der Akademiker, die bei einem volkseigenen Betrieb der ehemaligen DDR beschäftigt waren, ein zusätzlicher Rentenanspruch gewährt wird.

Übrigens: ein kleiner Sturm im Wasserglas tobt zu Zeit um das SterbeGeld.


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SozialRecht (zuletzt geändert am 2013-11-07 12:52:11 durch anonym)