Vorlesung Prof. Jung
Hi Leute, hat zufällig jemand das Passwort für das Skript von Prof.Jung? War nicht in jeder Vorlesung und hab es wahrscheinlich deshalb nicht mitbekommen!Schon im Voraus mal DANKE!!!
Passwort: 1975
Mahlzeit! Hat Jung schon eingegrenzt was drankommen könnte?
Nee ich glaube noch nicht, aber Jung legt immer großen Wert auf die Ausarbeitung von Problemen (also Meinungstreit etc.).Weniger auf den genauen Aufbau.Nur so als Tipp!
Gibt es etwas, das er besonders liebt (Diebstahl/Betrug oder Raub/Erpressung oder Urkunden)
Sehr gute Frage, ich glaube nicht wirklich.Jung ist aber der Typ, bei dem man meiner Meinung nach immer den Versuch und Mittäterschaft im Hinterkopf behalten sollte.
Da käm doch ein Fall zur Abgrenzung mittelbarer Diebstahl und Dreiecksbetrug in Betracht. Oder was meint ihr?
Ich denk auch,dass die Abgrenzung Diebstahl-Betrug relevant sein wird.Gerade der Dreiecksbetrug ist doch ein umfangreiches Kapitel !!!! Urkundenfälschung kam schon in den letzten beiden Jahren dran.Es ist fraglich,ob der Jung dann wieder dieses Kapitel bringt.Mal abwarten.Es ist eh immer besser,wenn man alles kann-dann ist man auch nicht enttäuscht.
Jung macht eh was er will. also macht die leute hier mal nicht verrückt. später muss man sowieso alles können. oder?
Hat er denn immernoch nichts ausgeschlossen?
Würde mich auch mal interessieren.
Da bei Jung pro Vorlesung nur noch 10 bis 20 Leute anwesend sind (wenn überhaupt) glaub ich nicht, dass er allzu viele Tipps bzgl. der Klausur geben wird.
Vielleicht aber gerade deswegen!?
Oh, oh, jetzt wird's eng. Hat er nun noch etwas eingegrenzt/Tips gegeben?
Hat er irgendwelche Andeutungen gemacht was drankommen könnte bzw. irgendwas ausgeschlossen?
Er meinte,dass Klausur aus 2 Tätern besteht.Hauptbestandteil wird Urkundendelikte,Diebstahl und Betrug sein. Also machbar.Jung sagte ja auch,dass wir vor der Klausur keine Angst zu haben brauchen.
Danke für die Info, auch wenn sie sehr früh kommt! Hoffe sie ist verlässlich, denn man fühlt sich doch ein wenig sicherer wenn man sich ungefähr drauf einstellen kann was kommt, also danke!
also ich hab was anderes gehört,aber auch nur über mehrere umwege und ohne genaue bestätigung:D angeblich soll eher betrug und abgrenzung zw 249 u 253,255 drankommen.aber ohne gewähr:D
Das ist schwachsinn er hat nicht ein einziges Delikt mit Namen genannt sondern alles allgemein gehalten,is mir ein rätsel wo du was von speziellen delikten gehört haben willst
Er deutete eben Urkundendelikte an-sagte aber nicht,was für eine Abgrenzung dran kommen könnte.Er sagte eben noch,dass es 2 Täter sein werden.
Er hat gesagt,dass es 2 täter sind und 3 themenkomplexe drankommen,welche genau hat er aber nicht gesagt
Ich hab den Unsinn gelöscht damit es hier keinen streit gibt
Wenn das wirklich die Problematik sein wird,warum wird jetzt erst,so kurz vor der Klausur,dies hier im Jurawiki bekannt gegeben?Warum wurde nicht schon vorher informiert?Ich finde,dass man mit dieser Aussage,auch wenn sie vielleicht gut gemeint ist,die Studenten kurz vor der Klausr,total verwirrt.Das man als kleiner Tipp!!!!! Wenn man oberschlau sein will,weil man Infos hat,dann schon vorher preisgeben !!!!!!!!!!!!!!!b
Oh ja,das war ein Fall!!!Da mußte man Bandenkriminalität und Scheinwaffen prüfen-dass ich nicht lache!!!!Man sollte echt aufpassen, mit dem was man schreibt.Ich finde es frech Studenten kurz vor der Klausur so zu verwirren.Das sind eben die Oberschlaubis.Dafür ist diese Seite nicht gedacht.
Da braucht man nicht hinzugehn und die Aussage zu löschen.Derjenige,der das hineingeschrieben hat kann sich ruhig durchlesen wie andere darüber denken!!!!
wo ist denn der tolle hinweis geblieben? hab die ganzen 2 stunden nach ner bande gesucht...
Vergessen wir mal den tollen Insider! Was habt ihr so geprüft? Ich hab Diebstahl bei A (+), da Einverständnis des R und damit Betrug nicht möglich, da er keine Wahl hat, dann noch Urkundenfälschung und Untreue, wobei ich mir da absolut nicht sicher bin. Für F hab ich nicht wirklich was gefunden.
warum untreue?
Ich habe auch Urkundenfälschung geprüft und bejaht.Hab allerdings bei der Abgrenzung Diebstahl verneint und Betrug bejaht.Normalerweise ist es ja so,dass man keine Wahl hat und deswegen Betrug (-),aber ich hab Betrug in dem Fall bejaht,weil im Sachverhalt stand,dass R "sichtlich beeindruckt"war und "anstandslos" Geld übergab.Für mich war also die Übergabe des Geldes freiwillig und somit traf R eine Vermögensverfügung durch Handeln.So hab ich es gesehen,was nicht bedeutet,dass dies auch richtig ist.Strafbarkeit der F konnte ich nicht mehr prüfen.
Ich denke das bei der Abgrenzung Betrug-Diebstahl in diesem Fall beides gut zu vertreten war, kommt dann wohl nur noch auf die Argumentation an, war bei F § 258 Strafvereitelung zu prüfen?
Ich habe zur Strafbarkeit von F nichts gefunden-allerdings wäre §258 eine Möglichkeit.Bei der Abgrenzung denk ich auch,dass beide Varianten vertretbar sind-Hauptsache man hat subsumiert!!!!Darauf kommt es auch an.
Ich hab bei A 263 (-), 242 (+), 132 (+) für die Sache mit dem Geld; 267 (+) für die Sache mit dem Beleg, und 263 (-), 261 I Nr. 4 a) (+) für das Bezahlen mit dem geklauten Geld. Für F hab ich 257 (-), 259 (-), 261 I Nr. 4 a) (+) Keine Gewähr :-/
Wird die Amtsanmaßung von der Urkundenfälschung konsumiert? Sonst besteht Tatmehrheit, oder?
wieso habt ihr hehlerei verneint? habt ihr bei der urkundenfälschung herstellung einer unechten urkunde oder verfälschung einer echten urkunde? ich hab hehlerei mal bejaht.. und dann auch noch den 261, aber da hatte ich keine zeit mehr gehabt und nur noch abgekürzt..
§261I Nr. 4a trifft aber meiner Meinung nicht zu,also ist auf den Fall nicht anwendbar.Frag mich eh wie du sovieles in der Zeit prüfen konntest.Ich hab es grad so geschafft und meine Klausur besteht nur aus der Prüfung Diebstahl,Betrug und Urkundenfälschung!!!
Klar, ich mußte halt gelegentlich auf Urteilsstil zurückgreifen.
4 gewinnt!!!!!!
Hoffen wir es mal!
Ach wie gut, dass ich mir diese Seite kurz der Klausur nicht mehr angeguckt hab... ich halte nämlich gar nix von solchen angeblich heißen Insidertipps hier.. wer danach geht, hat verloren meiner Meinung nach. Diebstahl hab ich bejaht, Betrug verneint. Urkundenfälschung und Amtsanmaßung - klar... und bei der F hab ich übersehen, dass Hehlerei anzuprüfen war. Aber abwarten und Tee trinken - 4 gewinnt