Vorlesung Prof. Chiusi

Hat irgendjemand auch nur ansatzweise nen Plan, was in den Klausuren drankommen könnte?

Hmm meistens kommen ein paar Fragen und dann kleine BGB-Fälle, die man mit der Rechtsgeschichte und etwas chiusischer Logik ;-) lösen kann (oder können sollte).

Unnötige Vorlesung.

Also es kommt nur das dran was Prof.Chisui in der Vorlesung besprochen hat,inklusive den dazugehörigen Quellentexten. Soweit ich weiß ist es auch nicht der ganze Stoff der in der Gliederung aufgeführt ist da wir dieses Jahr etwas hinterher sind.

Die Klausur besteht immer aus allgemeinen Fragen,die sich auf das beziehen,was die Chiusi auch in der Vorlesung behandelt hat und aus 2-3 Fällen,die man mit Hilfe der Quellentexte bearbeiten muss !!!

Was für Fälle denn? Etwa ob man Schadensersatz für nen kaputten Sklaven bekommt? Nicht wirklich, oder?

Das ist kein Scherz !!!! Sie bringt Fälle,die mit Hilfe von den Quellentexten zu bearbeiten sind.Glaub es oder glaub es nicht.Habe schon ne Klausur bei der Chiusi in Rechtsgeschichte geschrieben.Zieh mir das also bestimmt nicht aus den Fingern !!!!!!

das hört sich ja echt heftig an mit den fällen. hast du die klausur noch??? würdest du mir die per ICQ oder so schicken, denn ich kann mir nicht so richtig vorstellen wie ich solche fälle lösen soll.... :) oder kannst mir sagen wie ich sowas am besten über!!! danke für deine tipps ;-) lg

Ein Fall in der Klausur lautete: Erstellen Sie zum folgenden Fall ein umfassendes Rechtsgutachten.

Lucius Titius und Archimedes haben mittlerweile ihre Feindseligkeiten eingestellt,sind enge Freunde geworden und besuchen beide regelmäßig gemeinsam das FORUM ROMANUM.Eines Tages treffen sie dort auf den Tierhändler Gaius Seius.Beide überlegen sich,von diesem jeweils ein Pferd und einen Hund zu kaufen und einigen sich mit ihm über den Kauf.Im Gespräch dieser drei juristischen Laien entsteht in der Folge aber darüber Streit,ob und wie das Eigentum an den jeweiligen Tieren von Gaius Seius auf Lucius Titius bzw. Archimedes übertragen werden könne.Sie,immer noch mit dem IUS RESPONDENDI ausgestattet,kommen nichts Böses ahnend auf dem Weg zum Gladiatorenkampf im Volosseum an dem Geschehen vorbei und rufen Ihren Mandanten noch ein freundliches "salvete amici" (Hallo Freunde)zu,als diese nun zu Ihrem Leidwesen um Auskunft bitten.

LOL!

Das war einer der Fälle in der Klausur.Dieser Fall war echt schwer.Am besten ist es,wenn du dir zu Hause die Quellentexte durchliest,damit du auch weißt um was es geht.Fängst du aber erst in der Klausur damit an,bist du verloren!!!!

Salvete amici! Suicidus meum...

wie bzw womit lernt ihr den ganzen unsinn? mit dem kunkel? oder hat einer von euch das skript vom team? hab kein plan von dem fach und "will" möglichst schnell einen überblick bekommen... :D

Also meiner Meinung nach kriegt man bei prof.chiusi selbst,also in der Vorlesung,den besten Überblick;dazu sollte man halt oft da sein. Zum Fachschaft skript würd ich abraten,denn es ist total fehlerhaft!Kunkel würd ich für einen schnellen überblick auch nicht empfehlen(siehe Umfang des Buches).An deiner Stelle würde ich zum Hemmer skript römische Rechtsgeschichte greifen um die Themengebiete der Vorlesung nachzuarbeiten. Hoffe ich konnte dir helfen!

Hallo zusammen, ich konnte heut die vorlesung nicht besuchen,kann mir jem.kurz schreiben.was wir denn gemacht haben??? vielen dank schon mal im voraus!!

Ich habe das doch in der letzten Vorlesung richtig mitbekommen,dass die Chiusi alles bis zu III Punkt 4d aus der Gliederung gemacht hat,d.h. alles ab III Punkt 5 kommt in der Klausur nicht mehr dran-oder ????

Wir haben doch aber noch IV mit dem Prätor und den Formularprozessen gemacht !?

Das mit der responsa prudentium hat sie aber nicht gemacht,also III Punkt 5?Sie hat alles bis III Punkt 4d gemacht und IV bis Punkt 3 (Formularprozess) oder?In der letzten Vorlesung hat sie mich nämlich etwas durcheinander gebracht,weil sie so hin und her sprang-deswegen wäre ich froh,wenn mir das jemand genau sagen könnte bis zu welchem Punkt sie genau kam.Danke im voraus !!!!!

Soviel ich weiß ham wir den Punkt 5 nicht gemacht.

OK DANKE,das wollt ich wissen !!!!!

Ist ein bißchen spät, aber für die, die noch nen letzten Blick hier rein werfen:

Fragen der Klausur WS 2005/2006

1)Was versteht man unter Interpolation? Warum ist für die Digesten von derartigen Textveränderungen auszugehen?

2)Was ist der Inhalt der sog. "Lex Aquilia"? Nennen Sie die Tatbestandsvoraussetzungen und die Rechtsfolge(n) der verschiedenen Vorschriften!

3)Augustus schrieb in seinem Tatenbericht(res gestae):"In meinem sechsten und siebten Konsularjahr habe ich (...)das Gemeinwesen(res publica)aus meiner Machtbefugnis wieder der Ermessensfreiheit des Senats und des röm. Volks überantwortet." Warum war dies einerseits Propagande, andererseits aber auch juristische Realität? Argumentieren Sie aus den rechtlichen Strukturen des Prinzipat!

4)Sie schlendern über das Forum und werden Zeuge einer seltsamen Szene: Ein Mann umringt von fünf anderen Männern ergreift vor den Augen eines anderen Mannes, der offenbar der Vater ist, einen jungen Mann und erklärt mit lauter Stimme: "Ich erkläre, dass dieser Mensch nach quiritischem Recht mein sein soll und er soll mir gekauft sein mit diesem Kupferstück." Sodann schlägt er mit einer Kupfermünze an eine Waage, die von einer weiteren männlichen Person gehalten wird, und gibt die Münze dem Vater. Der "Käufer" des jungen Mannes geht mit ihm zum Prätor und läßt ihn unter Beachtung bestimmter Formen frei. Der Sohn kehrt sodann zum Vater zurück. Die ganze Szene wiederholt sich noch zweimal. a)Was für ein Rechtsakt hat sich gerade vor Ihren Augen vollzogen? b)Was sind die Rechtsfolgen des Geschehens für den Vater und den jungen Mann?

5)Argenturius ist ein Bankier, der Geld gegen guten Zins verleiht.

So verwundert es ihn nicht, als der Sklave Stichus, der von seinem Herrn Maevius eingesetzt worden ist, um in seinem Laden Tuchwaren zu verkaufen, ihn um Gewährung eines Darlehens in Höhe von 250.000 Sesterzen bittet. Dieses Geld benötigt der Sklave nach seinen Angaben zum Ankauf von Tuchwaren in Ägypten. In Wahrheit hat er freilich die Absicht, das Geld zum Glücksspiel einzusetzen. Diese Laster des Sklaven ist dem Maevius bisher verborgen geblieben. Auch einem ihm unbekannten Kapitän(magister navis)eines Schiffes, das in Ostia vor Anker liegt, zahlt der Argentarius die Summe von 50.000 Sesterzen als Darlehen aus, weil das Schiff im Sturm einen schweren Schaden erlitten hat und die kostspielige Reparatur sofort erfolgen muß. In der Folge erweisen sich sowohl der Stichus als auch der magister navis als schlechte Schuldner. Argentarius fragt nun einen befreundeten Juristen, wie er vorgehen soll, um an seine Sesterzen zu gelangen. a)Welche Klagearten stehen dem Argentarius gegen den Maevius und gegen den Reeder angesichts des Handelns des Stichus bzw. des magister navis zu? b)Wie wird der Jurist die Erfolgsaussichten der Klage gegen Maevius beurteilen? c)Hat die Klage gegen den Reeder Aussicht auf Erfolg, wenn der magister navis das Geld entgegen seiner ursprünglichen Intention nicht für die Reparatur, sondern für ein Gelage verwendet hat?

ok,wenn ich die klausur seh,bleibe ich besser mal zu hause und mach was für europarecht.:D

ich sag jetzt mal nur eines zur klausur: wasn dreck!!! hätte ich mir auch schenken und eurorecht lernen können ->ja, ich wollte auch schon nach den ersten fünf Minuten wieder abgeben...aber sie hat ja extra darauf hingewiesen, daß die Arbeit nur korrigiert wird, wenn alle Aufgaben bearbeitet wurden(...sprich ich habe ein paar Mal meiner Fantasie freien Lauf lassen müssen, damit wenigstens ein Satz bei jeder Aufgabe steht)

Ich habe auf eine Frage gar nichts geschrieben, kein einziges Wort! Und was heißt das nun, wird meine Arbeit überhaupt nicht korriegiert??!!:-(

ja tut mir leid,aber ich glaub die wird dann wirklich gar nicht korrigiert!! da hat ja unten drunter gestanden, dass das bewerten der klausur die beantwortung aller fragen voraussetzt. is auch total bescheuert!! was habt ihr denn bei dem fall raus und was ist denn eigentlich die vindictio??

Meint ihr echt, dass die Klausur nicht korrigiert wird, wenn man z.B. nur eine Frage nicht hat? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen... und wenns der Fall sein sollte, werd ich mich auf jeden Fall beim Prüfungsamt beschweren!

dann hätten sie das zu beginn der klausur doch mit sicherheit explizit gesagt... jetzt hört mal auf, den leuten hier angst zu machen..

Soweit ich das verstanden habe hat sie vor der Klausur wirklich gesagt daß man alle Fragen beantworten soll damit die Klausur korrigiert wird,sie sagte dann noch so etwas von wegen das wär auch in unserem Interesse....Ob die das jetzt wirklich so machen weiß ich nicht,aber ich glaub der Lehrstuhl Chiusi is bei Formalitäten relativ streng.Ich will damit niemanden Angst machen!!!Vielleicht wäre ja auch ein persönliches Nachfragen beim Lehrstuhl direkt eine Möglichkeit für euch?? Bei dem Fall mit der Sklavin hab ich eine Kondiktion für den Eigentümer bejaht.Ob das stimmt weiß ich nicht,ich fand die Klausur eh ziemlich anspruchsvoll.Hoffentlich wird nicht zu streng korrigiert!!!!!!

Aber das wäre schon ziemlich frech!!!!wie soll ich eine frage beantworten,deren antwort ich nicht weiss???-ein müll hinschreiben und warten was draus wird????

Ich gebe dir da schon recht...würde wie gesagt um sicher zu gehen einfach mal am lehrstuhl nachfragen.Ich bin auch der Meinung daß das ziemlich fies wäre wenn die das so machen würden,genau weiß ichs ja nicht!

Was soll das denn schon wieder?Ich habe bei der Chiusi schon eine Rechtsgeschichte Klausur geschrieben und eine Aufgabe nicht gelöst-trotzdem wurde meine Klausur korrigiert-stellt euch mal vor!!!!!!Also hört endlich mit diesen Behauptungen auf.Ist ja nicht mehr auszuhalten !!!!!!!

-> jepp, aber bei der Klausur vom letzten Jahr stand auch nicht drunter, daß die Bewertung der Arbeit davon abhängt, daß man alle Fragen behandelt, habe die Klausur von ner Freundin gekriegt und extra noch mal deswegen nachgeschaut. Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, daß sie die Klausur dann einfach gar nicht bewerten...

immer schön locker bleiben :)

So was nervt mich aber.Man hat ein gutes Gefühl wegen der Klausur und liest dann so was.bbbbbbbbbbbb

Ich will jetzt nicht Oberlehrer spielen, aber wenn ihr zugehört hättet, dann hättet ihr gehört wie der nette Herr gesagt hat, dass alle Fragen zu beantworten sind, was auch in unserem Interesse wäre. Nichts von wegen wenn eine Frage nicht beantwortet ist wird die Klausur nicht korrigiert. Ich würd mal glatt behaupten selbst wenn es so ne Einschränkung gäbe, dass sie unzulässig wäre. LG und macht euch mal locker. Nur noch zwei *freuwienBatschämer*

Dat is volles Rohr unzulässig. Also mal immer mit der Ruhe. Ändert nix an der Tatsache, dass die Fragen ein knaller waren.:D

Was hier manche Leute fürn scheiss ablassen...ist echt net auszuhalten!ist echt krass wie manche hier in der anonymität des internets dummschwätzen!

wat is dann en Batschämer??? ---> Batschämer ---> Batscheimer ---> Matscheimer


> Schlammeimer : ich freu mich wie ein Eimer voll von einem Sand- Wasser Gemenge *grins* Batschämer halt *lach*

die Klausur war für´n A****... Wenn ich mir die Klausuren von den letzten Jahren anschaue, war unsere die schwerste... Dank einiger Leute, die hervorrangend mitgearbeitet haben, hat sie wohl gedacht, dass es alle drauf haben...

Das hört sich fast so an als wäre es was schlechtes, wenn man mitarbeitet?!

Vor allem- was war denn schwer dran? War bis auf den Fall komplett Lernsache. Ich fand die Klausuren der letzten Jahr nicht wirklich einfacher. Aber bei Klausuren sind die Empfindungen eben sehr subjektiv.

ahhhh, jetzt hab ich das mim Batschämer verstanden, da hab ich nit richtig gelesen, mein fehler, ei dann kannst de dich ja jetzt freuen! Meija Klausur war anspruchsvoll, aber denk doch machbar, und sie wollt ja Gnade wallten lassen!!!

VorlesungSb/RechtsUndVerfassungsGeschichte (zuletzt geändert am 2008-02-26 10:46:32 durch anonym)