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ProjektHomepage |
Prof. Dr. Rüßmann |
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie |
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dienstags von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr im Auditorium Maximum(Gebäude 16) |
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donnerstags von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr im Auditorium Maximum(Gebäude 16) |
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freitags von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr im Auditorium Maximum(Gebäude 16) |
Das ist die ProjektHomepage im JuraWiki zur Vorlesung Bürgerliches Vermögensrecht II mit Arbeitsgemeinschaften von Herrn Prof. Dr. Rüßmann im SS 2004. Darüber hinaus gibt es die WWW-Dokumentation der Vorlesung auf der Lehrstuhl-Website.
Inhaltsverzeichnis
ZUR KLAUSUR
Auf der Startseite ist ein Link zur Diskussion zu den Leistungskontrollen
http://www.jurawiki.de/LeistungsKontrollen
Deliktsrecht Prüfungsaufbau
Prüfungsaufbau § 823 1 BGB:
Traditioneller Aufbau:
I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Handlung durch Tun oder Unterlassen
2. Rechtsgutbeeinträchtigung
3. Haftungsbegründende Kausalität
4. Schaden
5. Haftungsausfüllende Kausalität
6. Schutzzwecklehre
II. Rechtswidrigkeit
Unrechtsindikation, wenn nicht Rechtfertigungsgründe
III. Schuld
Vorsatz || Fahrlässigkeit
Moderner Aufbau:
a) HAFTUNGSBEGRÜNDUNG:
Rechtsgutverletzung
Zurechnung zu seinem Verhalten
- Vorsätzlich
- auf die Herbeiführung der Beeinträchtigung gerichtet Unrechtsindikation Rechtfertigungsgründe
- Sorgfaltswidrig
- Keine Beeinträchtigung bei pflichtgemäßen Verhalten Beeinträchtigung im Schutzbereich der verletzten Norm
b) HAFTUNGSAUSFÜLLUNG:
- Schaden