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Telemedien (i.S.d. JMStV) sind TeleDienste (i.S.d. TDG) und MedienDienste (i.S.d. MDStV), soweit sie nicht RundFunk (i.S.d. Rundfunkstaatsvertrages) sind, § 3 II Nr. 1 JMStV.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag1 (JMStV) tritt am 01.04.2003 in Kraft (§ 28 I S. 1 JMStV).


siehe auch IndizierteSpiele


KategorieÖffentlichesRecht KategorieOnlineRecht

  1. Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (1)

TeleMedium (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:55:31 durch anonym)