Ich wollte hier mal gerne eine kleine Diskussoin über die "Strafgebühren" anzetteln. Mir ist nämlich heute aufgefallen, dass wir Jurastudenten - was dies angeht _ anderen Studenten gegenüber eigentlich ungerecht behandelt werden. Dank unserer Studienordnung verlieren wir nämlich, wenn wir mal durchfallen, grundsätzlich 2 Semester, nicht wie andere eins oder auch gar keins weil sie einzelne Sachen auch im Semester drauf nochmal machen können.
Während andere also im Regelfall bei einem versemmelten Semester nur ein Semester auf ihr "Semesterkonto" mehr bekommen, werden uns gleich 2 drauf angerechnet. Ich finde das ehrlich gesagt nicht in Ordnung, schließlich haben wir an der UdS als Jurastudenten nicht die Möglichkeit, im darauffolgenden Semester einfach nochmal zu wiederholen. Was meint ihr dazu?
- Ist das nicht einfach ein Problem von Studiengängen, bei denen man nur einmal im Jahr, z.B. zum Wintersemester, (an der betreffenden Uni) beginnen kann?
- Wenn es nur um einen Schein geht und man nicht weitermachen kann (kenne die UdS nicht, wohl aber das Problem) sollte man sich beurlauben lassen