Vom BundesJustizMinisterium gibt es ein Anschriftenverzeichnis aller deutschen Staatsanwaltschaften (siehe auch die Meldung von LAWgical).
Über das Orts- und Gerichtsverzeichnis auf nrw.de lassen sich die zuständigen Staatsanwaltschaften recherchieren.
Ist die Staatsanwaltschaft in der Praxis wirklich die "Herrin des Ermittlungsverfahrens"?
In der Theorie ist der Staatsanwalt Herr des Ermittlungsverfahrens. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ermittelt der Staatsanwalt alle belastenden und entlastenden Umstände und entscheidet schließlich, ob eine Einstellung erfolgt, die Eröffnung des Hauptverfahrens oder der Erlass eines Strafbefehls bei Gericht beantragt wird. In der Hauptverhandlung ist der Staatsanwalt trotz seiner Stellung als Anklagevertreter - ebenso wie der Richter – der unparteiischen Ermittlung der Wahrheit verpflichtet.
In der Praxis werden die Ermittlungen zunächst durchweg von den Polizeibehörden geführt. Die Staatsanwaltschaft wird nur unterrichtet, wenn richterliche Handlungen beantragt werden müssen. Die Polizei hat bei den Ermittlungen aufgrund ihres wesentlich größeren Personalbestandes und ihrer Sachausstattung mit Kriminaltechnik, Fahrzeugen, Funk, Computerfahndungssystemen, Sammlungen usw. rein tatsächlich bereits ein erhebliches Übergewicht.
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Rechtsform und Amtsbezeichnung im staatsanwaltschaftlichen Dienst
Der Staatsanwalt ist nicht Richter, sondern Beamter. Dennoch wird die Befähigung zum Amt des Staatsanwaltes ebenfalls im Deutschen Richtergesetz geregelt und bestimmt.
Der Richter auf Probe, der als Staatsanwalt eingesetzt wird, führt dann auch die Amtsbezeichnung "Staatsanwalt" (und nicht etwa "Staatsanwalt auf Probe", denn das eine bezeichnet seinen beamtenrechtlichen Status, das andere sein Amt).
Wie wird man Staatsanwalt?
Indem man sich - genau wie auch für die Tätigkeit als Richter - für den höheren Justizdienst bewirbt. Aufgrund der hohen Bewerberzahl werden nur Bewerber mit Prädikatsexamen in die nähere Auswahl einbezogen. Die Besoldung ist von Dienstherr abhängig (Länder, Bund).