Sozialgerichte entscheiden über das SozialRecht. Es gibt einfache Sozialgerichte, Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht. Das ProzessRecht richtet sich nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Sozialgerichte entscheiden über das SozialRecht. Es gibt einfache Sozialgerichte, Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht. Das ProzessRecht richtet sich nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG).
SozialGericht (zuletzt geändert am 2009-01-28 06:09:06 durch anonym)