Siehe: STGB Par. 328 2.3:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
...
(wer) eine nukleare Explosion verursacht
...

Das ist ja wirklich ein Schnäppchen. :)

STGB (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:32 durch anonym)