Siehe: STGB Par. 328 2.3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... (wer) eine nukleare Explosion verursacht ...
Das ist ja wirklich ein Schnäppchen.
Siehe: STGB Par. 328 2.3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... (wer) eine nukleare Explosion verursacht ...
Das ist ja wirklich ein Schnäppchen.
STGB (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:32 durch anonym)