Inhalt
Die Rechtssoziologie betrachtet im Weitesten Sinne das "faktische Sein" und das "rechtliche Sollen". Dabei werden vor allem Wechselwirkungen betrachtet, also im Ergebnis das, was man gemeinhin als "Rechtswirklichkeit" bezeichnen kann.
Die Rechtssoziologie betrachtet im Weitesten Sinne das "faktische Sein" und das "rechtliche Sollen". Dabei werden vor allem Wechselwirkungen betrachtet, also im Ergebnis das, was man gemeinhin als "Rechtswirklichkeit" bezeichnen kann.
RechtsSoziologie (zuletzt geändert am 2010-08-20 12:58:44 durch JensFerner)