Von JürgenHermann kam die Anregung, einen Leserbrief zu dem c't-Artikel (Heft 7/2003, S. 192) von Kai Mielke zu schreiben: "Zugegriffen und nachgeschlagen - wichtige Online-Quellen zum Computerrecht" (http://www.heise.de/ct/03/07/192/).


Der Artikel gibt einen fundierten Überblick der wichtigen Online-Quellen zum Computerrecht. Das Spektrum juristischer Information ist inzwischen aber noch breiter, als von Kai Mielke aufgezeigt: Mit dem JuraWiki (www.jurawiki.de) steht seit dem letzten EDV-Gerichtstag auch ein WikiWikiWeb für juristische Themen zur Verfügung. Erwähnt wurde das bereits in dem Artikel von Torsten Kleinz "Schreibrecht für alle! Mit Wikis Sites gemeinschaftlich betreuen." (c't 2/2003, S. 176).

Anders als bei den von Kai Mielke behandelten "klassischen" Internetangeboten kann sich im JuraWiki jeder unmittelbar beteiligen. Diese Möglichkeit nutzen z.B. Jurastudenten, um die Themen ihrer Vorlesungen zu diskutieren. Während in herkömmlichen Diskussionsforen die Beiträge üblicherweise in einem Volltext-Archiv verschwinden, entwickeln sie sich im JuraWiki weiter. Durch das Zusammenwirken vieler entsteht eine komplexe Website. Aufgrund seiner Offenheit sind z.B. Linklisten im JuraWiki oft aktueller als bei den großen juristischen Websites.


abgeschickt, -- RalfZosel 2003-03-29 19:17:40

RalfZosel/LeserBrief (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:54:45 durch anonym)