Prozessvoraussetzungen
- auch: Sachurteilsvoraussetzungen
- müssen vor Beginn der Sachprüfung vorliegen
- Im Einzelnen (keine bindende Prüfungsreihenfolge):
- Ordnungsgemäße Klage (§ 253 II ZPO)
- Deutsche Gerichtsbarkeit
- Internationale Zuständigkeit
- Sachliche, örtliche funktionelle Zuständigkeit
- Gesetzliche Vertretung der prozessunfähigen Partei
- Prozessführungsbefugnis
- Fehlen anderweitiger Rechtshängigkeit
- Fehlen entgegenstehender Rechtskraft
- Klagbarkeit
- Rechtsschutzbedürfnis
Prozesshindernisse
- nur auf Rüge von Beklagten (auch: verzichtbare Rügen)
- vor Verhandlung der Hauptsache, rechtzeitig vorzubringen, §§ 282 III, 296 III ZPO
- Im Einzelnen:
- Vorliegen eines Schiedsvertrages (§ 1032 ZPO)
- mangelnde Kostensicherheit / fehlende Kostenerstattung (§§ 110, 269 VI ZPO)