Laut Legaldefinition des§ 3 I BDSG sind Personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Das BDSG welches sowohl für öffentliche Stellen, wie Private gilt (§ 1 II BDSG) verbietet die Erhebung von Personenbezogenen Daten grundsätzlich, stellt dies jedoch unter einen Erlaubnisvorbehalt nach § 4 I BDSG. Auch in anderen Gesetzen, vor allem sei § 15 I TMG genannt, werden Regelungen wann das Erheben von Personenbezogenen Daten erlaubt ist aufgestellt.
wichtige Urteile zu Personenbezogenen Daten:
LG Berlin, Urteil vom 06.09.2007 - 23 S 3/07 - IP-Adressen sind personenbezogene Daten
a. A.: AG München, Urteil vom 30.09.2008 - 133 C 5677/08, siehe bei Sascha Kremer