Personengesellschaften
Personengesellschaft sind Zusammenschlüsse mehrerer Person zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes.
Grundtyp
Der Grundtyp dieser Gesellschaften ist die BGB-Gesellschaft, welche in den §§ 705 ff BGB geregelt ist.
Durch Gründung einer GesellschaftBürgerlichenRechts können alle möglichen privaten oder gewerblichen Zwecke verfolgt werden. Der Zweck kann aber nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes bestehen - sonst wäre die Gesellschaft keine GbR, sondern eine OHG. Eine GbR kann etwa schon durch eine private Lotto-Tippgemeinschaft entstehen. Aber auch bei der Abwicklung riesiger Bauprojekte trifft man auf Zusammenschlüsse mehrerer Bauunternehmen, die zu diesem Zweck eine Arbeitsgemeinschaft bilden.
- Beispiele für eine Bau-Arge gab es z.B. in Berlin am Potsdamer Platz, wo Dinge wie die Betonversorgung von einer gemeinsamen GbR erledigt wurden, an welcher die Bauunternehmen beteiligt waren.
Handelsgesellschaften
Wichtig ist die Personengesellschaft auch im Handelsrecht: Hier besteht der gemeinsame Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes. Es gibt zwei Formen:
Die offene Handelsgesellschaft (OHG), §§ 105 ff HGB
- Alle Gesellschafter haften persönlich mit ihren gesamten Vermögen
Die Kommanditgesellschaft (KG), §§ 161 ff, 105 ff HGB
Hier wird zwischen persönlich haftenden Gesellschaftern und den Kommanditisten unterschieden, welche auch persönlich haften, jedoch lediglich in Höhe ihrer Einlage, § 161 Abs. 1 HGB.
Mischform
Eine weitere "Personenhandelsgesellschaft" ist die GmbH&Co KG. Sie ist gesetzlich nicht geregelt. Hier handelt es sich grundsätzlich auch um eine KG, deren einziger persönlich haftender Gesellschafter die GmbH ist, welche ihrerseits in der Haftung beschränkt ist.
Frage: Welche Vorteile hat dieses zur "normalen GmbH"? Steuerrechtlich?
Eine Personengesellschaft hat steuerliche Vorteile, diese "Schlupflöcher" wurden für die GmbH & Co. KG aber geschlossen. Es hängt sehr vom aktuellen Steuerrecht ab, welche Rechtsform gerade in ist.
- Vorteil kann auch sein, dass die KG weniger Publizitätspflichten unterliegt als die GmbH.
- Eventuell möchte auch jemand eine Publikums-KG bilden und massenhaft Kapitalanleger an der KG beteiligen.
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