Personengesellschaften

Personengesellschaft sind Zusammenschlüsse mehrerer Person zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes.

Grundtyp

Der Grundtyp dieser Gesellschaften ist die BGB-Gesellschaft, welche in den §§ 705 ff BGB geregelt ist.

Durch Gründung einer GesellschaftBürgerlichenRechts können alle möglichen privaten oder gewerblichen Zwecke verfolgt werden. Der Zweck kann aber nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes bestehen - sonst wäre die Gesellschaft keine GbR, sondern eine OHG. Eine GbR kann etwa schon durch eine private Lotto-Tippgemeinschaft entstehen. Aber auch bei der Abwicklung riesiger Bauprojekte trifft man auf Zusammenschlüsse mehrerer Bauunternehmen, die zu diesem Zweck eine Arbeitsgemeinschaft bilden.

Handelsgesellschaften

Wichtig ist die Personengesellschaft auch im Handelsrecht: Hier besteht der gemeinsame Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes. Es gibt zwei Formen:

Die offene Handelsgesellschaft (OHG), §§ 105 ff HGB

Die Kommanditgesellschaft (KG), §§ 161 ff, 105 ff HGB

Mischform

Eine weitere "Personenhandelsgesellschaft" ist die GmbH&Co KG. Sie ist gesetzlich nicht geregelt. Hier handelt es sich grundsätzlich auch um eine KG, deren einziger persönlich haftender Gesellschafter die GmbH ist, welche ihrerseits in der Haftung beschränkt ist.

Frage: Welche Vorteile hat dieses zur "normalen GmbH"? Steuerrechtlich?


PersonenGesellschaft (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:59:00 durch anonym)