Für die Mediation gibt es verschiedene Verfahrensordnungen. Diese lehnen sich an gerichtliche Verfahrensordnungen an, sind aber weniger formal. Die Parteien können die Verfahrensordnung selbst bestimmen und deshalb auch andere Regeln vereinbaren.
Hier einige Beispiele:
Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte (Handelskammer Hamburg)
Weltumspannende Organisationen wie die WIPO oder die Internationale Handelskammer in Paris haben schon vor Jahren förmliche Mediationsordnungen eingeführt1.
laut Risse NJW 2000, 1614 Fn. 10 abgedr. in: Martindale-Hubbell, International Arbitration and Dispute Resolution Directory, 1997, S. 223 (WIPO), S. 219 (ICC). (1)