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Notizen
Tendenzen im Verfahrensrecht: §§ 278 f. ZPO, 1025 ff. ZPO, 15a EGZPO, 52 / FG:52a FGG, 54 ArbGG
- Schöpflin, Martin: Verhandeln und Mediation, JA 2000, 157-164
siehe auch FamilienMediation, WirtschaftsMediation
Arbeitsrecht
Lembke, Mark: Mediation im Arbeitsrecht - Grundlagen, Techniken und Chancen, 3800530651 (DEJ: 291/102 p)
http://www.onlinemediation.de/AuO-Mediation/arbeitsmediation/arbeitsmediation.html
Der Gütetermin nach § 54 I 2 ArbGG, der auch gleichzeitig zur Vorbereitung des Kammertermins dient, ist mit der Mediation nicht vergleichbar1.
MietRecht:
- Boysen: Die vorgerichtliche Streitschlichtung im Mietrecht, NZM 2001, 1009
- Kloster-Harz, Mediation im Mietrecht, ZMR 2003, 82
sonstige Beispiele
Rechts- und Verfahrensordnung des Württembergischen Fußballverbandes e.V.:
- § 11 Begnadigung (Abs. 3 S. 2): Im Jugendbereich kann bei Sperrstrafen über einen Monat die darber hinausgehende Sperre erlassen werden, wenn der Erziehungszweck der Strafe nach einer erfolgreich durchgeführten Mediation erreicht wird.
betr. Europarecht
(siehe auch EuropaRecht)
Im April 2002 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Grünbuch über alternative Verfahren zur Streitbeilegung in Zivil und Handelssachen, siehe http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/adr/adr_ec_de.htm
Stellungnahme des Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt
Wrede ZfA 2002, 455. (1)