Die sog. "Lagertheorie" (siehe zum Begriff auch Theorie) wurde von Theodor Lenckner in seiner Urteilsanmerkung zum OLG Stuttgart v. 14.7.1965 entwickelt. Der BGH BGH folgte beim SammelGaragenFall (BGH St 18, 221) dieser Theorie. Es geht um die Abrenzung von Diebstahl und Betrug beim Dreiecksbetrug, bei dem Verfügender und Geschädigter nicht identisch sind. Da der Betrug ein Selbstschädigungsdelikt ist, muss nach der Lagertheorie der Verfügende bereits vor der Täuschungshandlung im Lager des Geschädigten stehen. Dies geschieht durch eine konkrete Nähebeziehung zum Opfer (objektiv) und den Glauben, im Interesse des Geschädigten zu handeln (subjektiv).
a.A.: Befugnistheorie auch Ermächtigungstheorie genannt
*Anmerkung: Auf dieser Seite waren grundlegende inhaltliche aber auch grammatikalische Fehler enthalten, die ich jetzt berichtigt habe. Dass die Lagertheorie von Lenckner, nicht aber vom BGH entwickelt wurde, kann man in der von Edward Schramm verfassten Festschrift: Erinnerungen an Theodor Lenckner nachlesen ( https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/kuehl/lehrstuhl/schramm/veroeffentlichungenschramm/schrammlencknerbio/ ).
Ich bitte Euch alle: Wenn ihr keine Ahnung habt, dann schreibt dazu keinen Beitrag auf JuraWiki. Es gibt sonst noch welche, die Euren Stuss glauben!