Die Kostenordnung (KostO) heißt eigentlich "Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit".

aktuelle Version: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kosto/

Die Anlage zu § 32 KostO gibt es hier.

Hier eine Excel-Berechnungshilfe (noch nicht getestet, siehe im übrigen auch BerechnungsProgramm).


KategorieKostenRecht

KostenOrdnung (zuletzt geändert am 2008-01-20 19:56:05 durch anonym)