Verschiedene Gründe:
1. Leugnen
- Der Beklagte kann die vom Kläger vorgetragenen Tatsachen leugnen
- Kein Übergang der Beweislast: Kläger hat Klagtatsachen zu beweisen
2. Bezweifeln der Schlüssigkeit der Klage
Beklagter bringt vor, daß die vorgetragenen Tatsachen zwar der Wahrheit entsprechen, jedoch nicht die beanspruchte Rechtsfolge tragen.
3. Einreden (i.S. des BGB)
- rechtshindernde Einreden
- rechtsvernichtende Einreden
- rechtshemmende und rechtsausschließende Einreden (Einreden im Sinne des BGB)
- Einrede der Aufrechnung