Kanzleimarketing folgt einer Kanzleistrategie und dient der langfristigen Akquise in einer Anwaltskanzlei.

Kanzleimarketing ist nur effizient, wenn es durch eine Kanzleistrategie und durch ein zuvor durch alle bestätigtes, gemeinsames, konkretes Akquiseziel gedeckt ist. Die Strategie legt fest: Welche Mandanten will ich? Wie positioniere ich mich am Markt? Als wer will ich bekannt sein? Was unterscheidet mich deutlich von meinen Mitbewerbern? Welche Kanzleikulturwerde ich nach innen einrichten? An welcher C.I. ("corporate identity") werde ich nach außen erkennbar sein? Was kann ich als Kanzleigründer von vornherein beachten?

Erfolgreiches Anwalts-Marketing geht vom Kopf des Anwalt in das Herz des (zukünftigen) Mandanten, nicht umgekehrt. Kanzleimarketing steht und fällt mit dem Willen aller handelnden Personen, ein gemeinsam definiertes Kanzleiziel wirklich zu erreichen - und sich nicht in folgenlosen Individual-Wünschen und -vorgehensweisen zu ergehen. Strategien müssen ineinander greifen, realistisch sein, von allen in der Kanzlei offensiv verfolgt werden und von Fähigkeiten der Anwälte und ihrer Mitarbeiter gedeckt sein.

Übersicht über den Artikel

In den folgenden 10 Tipps liste ich (www.busmann-training.de) einige Überlegungen zum Kanzleimarketing, nehme Marketinginstrumente kritisch unter die Lupe, beschreibe deren strategische Einordnung sowie deren Tauglichkeit für Kanzleien, checke ihre Wirkungsweise - und bin dadurch möglicherweise behilflich, die für Sie passenden Methoden zu optimieren.

1. Viele Köche verderben den Brei!

Die legendäre Hierarchiefurcht von Anwälten ist verantwortlich für Stagnation und Misserfolge ihrer Kanzleien: Endlose, folgenlose Debatten unter Gleichrangigen

Wo mehr als ein Partner in einer großen Sozietät (ab c.a. 10 Partnern) für das Marketing der Kanzlei und dessen Budget verantwortlich ist, blockieren sich Entscheider gegenseitig! Partner in größeren und Namensgeber bzw. Entscheider in kleineren Kanzleien haben Marketing eben nicht als A-Aufgabe auf dem Schirm. Aus reiner Hierarchiefurcht

2. Aus Ihrem Kanzleiziel folgen Ihre Marketingmaßnahmen. Nicht umgekehrt.

Anwälte verwenden Marketingmaßnahmen, von deren Wirkungslosigkeit sie selbst überzeugt sind. Zu diesem Ergebnis kommt 2011 eine repräsentative Umfrage des SOLDAN Instituts für Anwaltsmanagement ("Wirksamkeit anwaltlicher Marketingmaßnahmen – eine empirische Untersuchung zur Unternehmenskommunikation in Anwaltskanzleien“, DeutscherAnwaltVerlag 2011) und offenbart damit ein massives Dilemma deutscher Anwälte. Diese wählen manchmal Marketing-Instrumente, weil sie "ihnen liegen", weil sie "schick" sind, weil sie zufällig bereits "vorhanden" sind - oder weil der Anwalt sie einfach nur "gewohnt" ist.

Die folgende Tabelle erfasst unter 710 zufällig ausgesuchten, in Deutschland zugelassenen Anwälten deren

Die nach eigener Schätzung wirksamste Methode erhält Platz 1, die am wenigsten wirksame erhält Platz 24. Besonders schwere Inkongruenzen finden Sie in der Tabelle in fett gedruckt:

Maßnahme

verwendet von

Platzierung Wirksamkeit

1. Internetauftritt

69,9 %

5.

2. Gelbe Seiten

63,9 %

15.

3. Weihnachts- / und Geburtstagskarten

48,0 %

20.

4. Kostenpflichtige Anwaltssuche

41,3 %

18.

5. Anzeige in Wochenblättern

35,4 %

17.

6. Seminare/Vorträge für zukünftige Mandanten

32,4 %

3.

7. Sponsoring

28,3 %

21.

8. Anzeigen in Tageszeitungen

28,0 %

16.

9. Seminare + Vorträge für eigene Mandanten

26,5 %

2.

10. Internetwerbung

23,9 %

14.

11. Kanzleibroschüre

22,1 %

12.

12. Mandantenbrief

21,0 %

8.

13. Werbegeschenke

20,4 %

22.

14. Wissenschaftliche Publikationen

18,0 %

9.

15. Juristische Artikel in Tageszeitungen

15,1 %

6.

16. „Events“ für Mandanten

12,8 %

7.

17. Pressemitteilungen

12,7 %

4.

18. Fachseminare für Mandanten

12,1 %

1.

19. Newsletter für potenzielle Mandanten

11,7 %

13.

20. Fensterwerbung, KFZ Aufschrift

10,8 %

11.

21. Werbung im öffentlichen Raum

10,0 %

23

22. Flyer, Wurfzettel, Werbebeilagen

6,6 %

19.

23. Öffentliche Hinweise auf pro bono

5,9 %

10.

24. Rundfunk-, Fernseh- und Kinowerbung

2,5 %

24.

3. Je abstrakter eine Leistung ist, desto individueller muss sie kommuniziert werden!

Wer Kühlschränke verkauft, kann den Kühlschrank für sich sprechen lassen: der Käufer kann ihn testen, vergleichen und bei Nichtgefallen zurück geben.Wenn das Produkt jedoch – wie das eines Anwalts – hoch erklärungsbedürftig und nicht anfassbar ist, gelten andere Regeln:

Persönliche Kommunikation ist dann das Gebot der Stunde. Sie ist ein Garant dafür, dass anwaltliche Leistung anschaulich wird:

4. Fallen, Fehler, Fakten: Vorsicht Internet!

Anwaltliches Jagdverhalten und die Marketingstruktur ganzer Kanzleien haben sich durch das Internet drastisch geändert.

In diesem Aufsatz greife ich ausschließlich das Phänomen "Webseite" heraus. In zwei Gruppen lassen sich hier anwaltliche Internet-Jäger - grob vereinfacht - aufteilen:

a. Kanzleien mit starken Webseiten:

b. Kanzleien mit schwachen Webseiten:

5. Marketing, Werbung oder Public Relation? Abgrenzen!

Anwälte starten Marketing zu spät, zu inkonsistent - und haben dafür keine Strategie. Spätestens, wenn Umsätze stagnieren oder gar zu sinken beginnen, starten Überlegungen, „was wir tun könnten“. Die Lösung liegt auf drei Gebieten:

a. Marketing:

b. Werbung:

c. Public Relations:

6. Meiden Sie "Abwegiges"! - Die Vier „P“ mit großer Wirkung:

Marketing ist die Folge eines Unternehmensziels. Es basiert auf vier stabilen Säulen, die nicht nur das Kanzlei-Dach stützen, sondern auch Größe, Architektur und Zimmeraufteilung Ihres Hauses determinieren. Sie garantieren Ihnen nachhaltige, ökonomische Erfolge, solange Sie „Abwegiges“ meiden:

a. Produkt:

b. Platz:

c. Promotion:

d. Preis:

7. Seien Sie Seien Sie eigenartig, nicht nur einzigartig!

Was macht Ihre Kanzlei vom Mitbewerber unterscheidbar? Ihre Antwort wird ein Erfolgskriterium sein! Entwickeln Sie eine Eigenart, an der keiner vorbei kommt:

Eigenartige Anwälte

8. Lassen Sie Marketing-Fachleute ran!

Fachaufgaben und Managementaufgaben sind in Kanzleien – völlig unüblich in der Industrie– vereint in einer Person. Zwangsläufig bleibt dabei eine der beiden Disziplinen auf der Strecke! Ändern Sie das! Schaffen Sie eine stringente Kanzleistrategie mit einer einzigen Verantwortlichen und einem eigenen Budget für (wenn Sie gerade erst beginnen: mindestens) zwei Jahre. Unter drei Voraussetzungen ist das effizient:

Das erste Investitionsjahr in ein strukturiertes Kanzleimarketing senkt zunächst Ihre Entnahmen. Richten Sie sich darauf ein. Legen Sie das Budget im ersten Jahr immer höher fest als im zweiten. Bestimmen Sie bei Auftragserteilung nur die Eckdaten von dessen Verwendung:

9. Finden Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal!

Alleinstellung ist ein kostbares Gut.

Anwälte stellen sich zu Beginn ihrer Karriere vor: „Ich werde der einzige Anwalt Deutschlands, der alle Zoodirektoren Europas vertritt.“ Gerade wenn es einigermaßen abgedreht klingt, wird sofort eine Richtung erkennbar, die sich wegen ihrer „Eigenart“ schnell herumspricht. Eine Alleinstellung kann schon gelingen dadurch, dass Sie die „einzige Anwaltskanzlei mit angeschlossenem Kinderspielplatz“ oder der einzige „Anwalt ohne Parkplatzproblem“ in der Stadt sind… Der USP kann in unterschiedlichen Kategorien gebildet werden. Alleinstellungsmerkmale sind erfolgreich durch:

10. Kanzleimarketing braucht die SWOT-Analyse

Durch die S.W.O.T. - Analyse erfahren Sie, was Sie intern noch benötigen, um extern zu akquirieren. S.W.O.T. steht steht für für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Bedrohungen) und antwortet Ihnen auf die Fragen:

Die SWOT-Analyse ist ein Instrument der Strategischen Planung. Sie dient der Positionsbestimmung und der Strategieentwicklung von Kanzleien.

Die vier analysierten Positionen geben Auskunft über interne und externe Faktoren einer Unternehmensstrategie.

Sie wird deshalb oft als Matrix dargestellt:

S.W.O.T.

Stärken (intern)

Schwächen (intern)

Chancen (extern)

Neue Chancen suchen, die zu Kanzlei-Stärken passen

Schwächen ablegen, um neue Chancen zu nutzen

Gefahren (extern)

Stärken einsetzen, um Bedrohungen zu meistern

Strategien gegen Bedrohungen entwickeln

Nutzen und Stolpersteine der SWOT Analyse:

Eine durchdachte Kanzleistrategie ist die Grundlage für effizientes Kanzleimarketing.

Nutzen:

Um zu starten, ermitteln Sie zunächst, welche Schwächen und Stärken Ihre Kanzlei derzeit hat und welche externen Bedingungen Sie einbeziehen bzw. nutzen können. Ihre Kanzlei ist erst ökonomisch sinnreich positioniert, wenn Sie diesen Abgleich geschafft haben. Durch die SWOT-Analyse können Sie die Stärken und Schwächen Ihrer Kanzlei ermitteln und vergleichen mit den Risiken und Chance, die Ihre Umgebung bietet. Durch die SWOT-Analyse können Sie ein definiertes Unternehmensziel mit Leben füllen; Ihre Kanzlei hält den Kurs und entscheidet sich für den taktisch klugen Standort. Geplante Standorte verwerfen Sie u.U. durch die SWOT-Analyse, falls sich herausstellt, dass externe Hindernisse größer sind als interne Ressourcen.

Stolpersteine:

Die folgenden drei Fehler können anfangs Ergebnisse verhindern oder sogar verfälschen:

Kanzleimarketing - Informationen rund um das Kanzleimarketing für Rechtsanwälte

Ratgeber Kanzleimarketing Online - Tipps zu Kanzleimarketing Online und Vergleich von Anwaltsverzeichnissen

KanzleiMarketing (zuletzt geändert am 2017-01-19 08:50:52 durch anonym)