Entwurf des Bundesrats
Der BundesRat hat einen eigenen Entwurf für ein "Justizbeschleunigungsgesetz" Entwurf BR-Drucksache 397/03 in den Bundestag eingebracht.
StandDerGesetzgebung(GESTA): http://zosel.dyndns.org/cgi-bin/gesta.py?nummer=15/999
Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht die Einführung einer begrenzten Bindungswirkung strafgerichtlicher Feststellungen für den Zivilprozess vor, außerdem eine Anhebung der Streitwertgrenzen, eine Klarstellung zum Einsatz von Proberichtern als originäre Einzelrichter, die Eröffnung der Zweierbesetzung bei Land- und Oberlandesgerichten sowie Vereinfachungen in Grundbuch- und Registersachen. Im Bereich des Strafverfahrens sind unter anderem Änderungen im Recht der Richterablehnung, Vereinfachungen im Ermittlungs- und im Hauptverfahren, punktuelle Änderungen im Rechtsmittelrecht, Änderungen bei besonderen Verfahrensarten und im Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Änderungen bei den Tilgungsfristen in Zentralregistern vorgesehen. Quelle: beck-aktuell
Entwurf Bayern
Als Reaktion auf das JustizModernisierungsGesetz hat der Staatsminister Dr. Manfred Weiß (Bayern) den Entwurf der "Schwerpunkte" eines "Ersten Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren der Justiz (1. Justizbeschleunigungsgesetz)" vorgelegt (Pressemitteilung vom 22.05.2003).
Stand der Gesetzgebung (GESTA)
Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Mai 2003
http://www.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_dok/0,,37622,00.htm
siehe auch JustizModernisierungsGesetz