Juristische Personen
Juristische Personen sind von der Rechtsordnung zugelassene, mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Die juristischen Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit entweder durch Eintragung (z.b. Vereinsregister) oder durch einen Staatsakt.
Die Einteilung der juristischen Personen erfolgt (grob) in die des Privatrechts und die des öffentlichen Rechts.
Juristische Personen des Privatrechts sind z.B. Vereine (IdealVerein), Stiftungen, AktienGesellschaften, GmbH, Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Genossenschaften.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften und Anstalten. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die Gebietskörperschaften Bund, Land oder Gemeinde und andere Körperschaften, z.B. Universitäten; Anstalten des öffentlichen Rechts können Rundfunkanstalten, Krankenhäuser usw. sein.
Der Unterschied zwischen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und einer Anstalt des öffentlichen Rechts liegt darin, dass Körperschaften Mitglieder haben, Anstalten aber nur Benutzer.
Darüber hinaus existieren noch Mischungen aus Privat- und Öffentlichem Recht. Dabei handelt es sich um Firmen welche zumindest zum Teil in öffentlicher Hand liegen, wie etwa den Frankfurter Flughafen.