Ich schreibe hier einfach mal auf, was für Fehler ich in meinen Klausuren gemacht habe. Vielleicht hilft es ja mir und Euch.
Tips für Klausuren
Sachverhalt nicht abschreiben, auch nicht in der HausArbeit (fehlerträchtig).
- Keine Erläuterungen vor dem Anspruch.
Gutachtenschema: Obersatz, Definition(en), Subsumtion, Ergebnis.
- Begriffe exakt verwenden: Im Ergebnis den gleichen Begriff wie im Obersatz.
- Keine umgangssprachlichen Formulierungen.
- Unterscheiden zwischen Einrede (etwas sagen müssen) und Beweislast (etwas beweisen müssen).
- Jedes Wort des Sachverhalts beachten und in der Lösungsskizze markieren.
Fragen
Ist das Wort man in einer Klausur erlaubt?
Ich würde es vermeiden, aber es kommt natürlich auf den Kontext an. "Nun muss man prüfen..." geht gar nicht. "Nun muss geprüft werden...", "Nun ist zu prüfen..." ist definitiv besser.
Floskeln und andere typische Sätze
Gesetzesstelle könnte einschlägig sein.
Es könnte sich hier um blubb handeln.
- Da der Anpruch auf Mängelgewährleistung verjährt ist, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
(Ein Rücktritt verjährt nicht, da er ein Gestaltungsrecht ist.)
Wie in Verweis bereits dargestellt, Ergebnis im Urteils-Stil.
Schlechte Wörter
da, weil: Weist auf UrteilsStil hin.
Gute Wörter
somit, daher: Stehen zwischen SubSumtion und Ergebnis.
Wie viel soll ich schreiben?
Ich weiß oft nicht, wie tief ich mich durch den Paragraphendschungel kämpfen soll. Es gibt ja prinzipiell zwei Extrema: Ich kann schreiben Der Kaufvertrag ist laut Sachverhalt zustandegekommen oder ich prüfe jedes einzelne Wort, bis ich nur noch LegalDefinitionen, IllegalDefinitionen oder politische Argumente finde. Das dauert dann aber sehr lange.
Welche Grundregeln gibt es, wie ausführlich ein Sachverhalt zu beleuchten ist?
Das ist abhängig von der Zeit, die wiederum abhängig von der Anzahl der Probleme ist. Wenn nur ein Kaufvertrag abgehandelt werden soll, dann ist sicherlich folgendermaßen zu prüfen: Zwischen A und B müsste ein Kaufvertrag vorliegen. Ein KV besteht - wie jeder Vertrag - aus zwei gleichgerichteten Willenserklärungen in Form von Antrag und Annahme..." usw. Aber wenn im SV steht: "A kauft bei B ein Motorrad." und für eine Ungültigkeit keine Anhaltspunkte bestehen, dann muss da auch nichts geprüft werden, das langweilt doch nur den Korrektor.
Musterklausuren
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