Normen
Die Erpressung und ihre Qualifikationen ist geregelt in:
§ 253 StGB - Erpressung
§ 255 StGB - Räuberische Erpressung
Rechtsgut
Geschützes Rechtsgut ist neben dem Vermögen auch die freie Willensentschließung und Willensbetätigung.
Entscheidungen
BGH Urteil vom 05.07.1960 (5 StR 80/60), BGHSt 14, 386, "Taxi".
- BGHSt 19, 191.
Links
vgl. Mindmap zur Erpressung auf juralib.de