der eingetragene Verein (e.V.)
Das ist die Grundform aller privaten Körperschaften / Kapitalgesellschaften. Er ist in den §§ 21 ff. BGB geregelt.
Der Verein ist nach allgemeiner Auffassung: eine auf Dauer angelegte PersonenVereinigung zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit körperschaftlicher Verfassung.
Der e.V. ist ein rechtsfähiger Verein, also mit einer RechtsPersönlichkeit ausgestattet (JuristischePerson).
Zu unterscheiden sind nach dem Zweck:
a) nicht wirtschaftlicher Verein / IdealVerein (Regelfall) § 21 BGB
Er erlangt seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das VereinsRegister des zuständigen AmtsGerichtes.
b) WirtschaftlicherVerein § 22 BGB
Er erlangt Rechtsfähigkeit durch landesgesetzlich geregelte Verleihung. Sie wird äußerst restriktiv gehandhabt. In der Regel verweist die für die Verleihung zuständige Behörde darauf, dass andere Rechtsformen für die wirtschaftliche Betätigung zur Verfügung stehen, etwa die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei der GmbH greifen Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften zum Schutze der Gläubiger ein, die beim wirtschaftlichen Verein fehlen.
Ob diese Haltung noch länger Bestand haben wird, ist fraglich. Durch die Centros-Entscheidung des EuGH dürfen seit einiger Zeit auch andere Gesellschaften, die in einem anderen EU-Land gegründet wurden in Deutschland eine Zweigniederlassung gründen. Wahrscheinlich sogar ihren Hauptsitz nach Deutschland verlegen. Das hat zur Folge, daß die vergleichbare britische "Limited" immer mehr Anhänger in Deutschland findet. Vielleicht kommt ein Bundesland ja auf die Idee, daß ein wirtschaftlicher Verein besser zu kontrollieren wäre und die Steuern eher hier bleiben würden. -- FlorianthomasHofmann 2004-10-22 16:58:28
Die Rechtsprechung nimmt einen wirtschaftlichen Verein an, wenn der Verein planmäßig und dauerhaft entgeltliche Leistungen anbietet, wenn er nach seinem Hauptzweck unternehmerisch tätig ist.
Große eingetragene Vereine sind z.B. der ADAC oder die Fußball-Bundesliga-Vereine. Bei diesen ist umstritten, ob sie nicht eher als wirtschaftlicher Verein einzustufen sind.