Vorsatz
Im StrafRecht
- Vorsätzlich handelt, wer im Zeitpunkt des Versuchsbeginns zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass durch sein Verhalten alle zum Tatbestand gehörenden Umstände verwirklicht werden.
Im ZivilRecht
Als HörDefinition vorhanden
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