Vermögensverfügung
Im Zusammenhang mit den §§ 253, 263 StGB
- Vermögensverfügung ist jedes Tun oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
vgl. DefinitionVerfügung zur ähnlichen Bedeutung im SachenRecht
siehe außerdem DefinitionVermögen
Als HörDefinition vorhanden
- nein
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