Sorgfaltswidrigkeit
Im Sinne des StrafRechtAllgemeinerTeil
- Ein Täter handelt sorgfaltswidrig, wenn sein Verhalten nicht den Anforderungen genügt, die an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in seiner Situation zu stellen sind.
vgl. Lackner/Kühl, § 15 Rn. 16
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